Die Gründung einer Hautarztpraxis erfordert neben der Facharztanerkennung und KV-Zulassung einen erheblichen Investitionsbedarf für Spezialgeräte wie Dermatoskope, Fotodokumentationssysteme und gegebenenfalls Lasergeräte. Dermatologen profitieren durch einen hohen IGeL-Anteil (z.B. Hautkrebsscreening, kosmetische Behandlungen) sowie eine gute GOÄ-Abrechnung bei Privatpatienten. Die wirtschaftliche Planung der Praxisgründung muss die spezifischen Erlösstrukturen dieser Fachrichtung berücksichtigen.
Hintergrund
Dermatologen arbeiten mit GKV-Abrechnung nach EBM und Privatpatienten nach GOÄ. Besonders relevant sind die Abrechnungsziffern für dermatologische Operationen (EBM-Kapitel 10), Hautkrebsscreening (Ziffer 01745/01746 EBM) und spezifische Laborleistungen. IGeL-Leistungen wie ästhetische Behandlungen, Laserbehandlungen oder erweiterte Hautkrebsvorsorge können einen erheblichen Umsatzanteil darstellen, unterliegen aber der ärztlichen Werbebeschränkung nach HWG und MBO-Ä. Der Investitionsbedarf für eine vollausgestattete Dermatologiepraxis liegt typischerweise zwischen 150.000 und 400.000 Euro. Die Berufshaftpflicht muss auf dermatologische Eingriffe und kosmetische Behandlungen zugeschnitten sein.
Praktische Hinweise für Dermatologen
- Prüfen Sie frühzeitig die KV-Bedarfsplanung für Dermatologen in Ihrer Wunschregion.
- Kalkulieren Sie den IGeL-Anteil realistisch und beachten Sie die Informationspflichten nach IGeL-Monitor und MBO-Ä.
- Sichern Sie teure Lasergeräte und Fotodokumentationssysteme über eine Elektronikversicherung ab.
- Passen Sie die Berufshaftpflicht explizit auf dermatologische Eingriffe und Laserbehandlungen an.
- Ärzteversichert berät Dermatologen bei der praxisspezifischen Absicherung von Berufsrisiken, BU und Altersvorsorge.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM-Dermatologie
- Deutsche Dermatologische Gesellschaft: Praxisleitfaden
- IGeL-Monitor: Dermatologie
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