Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind CE-zertifizierte Medizinprodukte, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Fast-Track-Verfahren geprüft und im DiGA-Verzeichnis gelistet werden. Ärzte können zugelassene DiGA per Freischaltcode für GKV-Versicherte verordnen. Das DiGA-Verzeichnis enthält aktuell über 50 zugelassene Apps für Indikationen wie Rücken, psychische Erkrankungen, Diabetes und Schlafstörungen.

Hintergrund

Das DiGA-Verfahren wurde durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) 2019 eingeführt. DiGA werden nach EBM als Sachleistung abgerechnet und sind für GKV-Versicherte kostenfrei. Ärzte verordnen eine DiGA mit dem Freischaltcode auf einem Formular (analog zum Rezept) oder über das E-Rezept. Die Voraussetzung ist eine gesicherte Diagnose gemäß der zugelassenen Indikation der jeweiligen DiGA. Zu beachten sind Datenschutzaspekte: Viele DiGA erheben Gesundheitsdaten, die patientenrechtlich relevant sind. Ärzte sollten Patienten über Datenschutzbestimmungen der App aufklären. Außerdem sind DiGA keine Therapieersatz, sondern ergänzen die ärztliche Behandlung.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie das BfArM DiGA-Verzeichnis regelmäßig auf neue zugelassene Anwendungen für Ihre Fachrichtung.
  • Verordnen Sie DiGA nur bei gesicherter Indikation entsprechend der Zulassung.
  • Klären Sie Patienten über Datenschutz und Nutzungsanforderungen der DiGA auf.
  • Dokumentieren Sie DiGA-Verordnungen und etwaige Nutzungsbarrieren des Patienten (z.B. fehlendes Smartphone).
  • Ärzteversichert informiert über Digitalisierungsthemen und die Absicherung digitaler Gesundheitsdienste in der Praxis.

Quellen:

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