Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) trat Ende 2019 in Kraft und markiert einen Wendepunkt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Es schuf die Rechtsgrundlage für Apps auf Rezept (DiGA), verpflichtende Videotelefonie-Angebote der Krankenkassen und die beschleunigte Anbindung von Arztpraxen an die Telematikinfrastruktur (TI). Niedergelassene Ärzte müssen die durch das DVG eingeführten Pflichten kennen und aktiv umsetzen.
Hintergrund
Kernelemente des DVG sind: die Einführung des DiGA-Fast-Track-Verfahrens beim BfArM für schnelle Marktzulassung digitaler Gesundheitsanwendungen, die Interoperabilitätspflicht für Gesundheits-Apps und Systeme, die Pflicht zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) und die Nutzung des E-Rezepts sowie der elektronischen Patientenakte (ePA). Praxen, die die TI-Anbindung verweigern, riskieren Honorarkürzungen. Das DVG wurde durch das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG, 2020) und das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG, 2021) ergänzt und konkretisiert. Für Ärzte bedeutet die digitale Transformation laufende Investitionen in IT-Infrastruktur und Schulungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Praxis vollständig an die Telematikinfrastruktur angebunden ist.
- Implementieren Sie E-Rezept und ePA-Unterstützung in Ihrem Praxisverwaltungssystem.
- Informieren Sie sich regelmäßig über neue DiGA-Zulassungen für Ihre Fachrichtung.
- Schulen Sie Ihr Praxisteam im Umgang mit digitalen Anwendungen und sichern Sie Patientendaten DSGVO-konform.
- Ärzteversichert berät zur Cyberversicherung und Absicherung digitaler Risiken in der Praxis.
Quellen:
- Bundesgesundheitsministerium: Digitale Versorgung Gesetz
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: TI-Anbindung
- BfArM: DiGA-Verzeichnis
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