Eine Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), bei dem der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Mitarbeiter abschließt. In der Arztpraxis ist die Direktversicherung ein bewährtes Instrument, um Praxismitarbeiterinnen wie medizinische Fachangestellte (MFA) ans Unternehmen zu binden und steuerlich attraktiv zu entlohnen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1a BetrAVG Anspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu 3.624 Euro jährlich in eine Direktversicherung, steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 7.248 Euro jährlich
- Praxisinhaber als Arbeitgeber können die Direktversicherungsbeiträge als Betriebsausgabe absetzen und profitieren bei Eigenfinanzierung (Arbeitgeberbeitrag) ebenfalls von der Steuerersparnis
- Für Praxisinhaber selbst ist die Direktversicherung als GKV-Versicherter oder bei angestellter Tätigkeit im MVZ möglich, allerdings nicht für Selbständige ohne Anstellungsverhältnis
Ausführliche Antwort
In der Arztpraxis richtet sich die Direktversicherung primär an angestellte Mitarbeiterinnen: MFA, Praxismanagerinnen, Empfangspersonal und medizinisch-technische Assistenten. Der Arbeitgeber schließt als Versicherungsnehmer eine Rentenversicherung auf das Leben der Mitarbeiterin ab und ist berechtigt, das Bezugsrecht an die Mitarbeiterin abzutreten.
Steuerlich gilt seit 2018: Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) sind steuer- und sozialversicherungsfrei. 2026 entspricht das einem Betrag von rund 7.728 Euro jährlich. Der Pflichtarbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf Entgeltumwandlungsbeträge ist bei Neuabschlüssen ab 2019 verpflichtend.
Die Direktversicherung ist als Instrument der Mitarbeiterbindung besonders wertvoll in einem Fachkräftemangel-Umfeld: Eine Unverfallbarkeit der Anwartschaft nach § 1b BetrAVG tritt nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit und dem 21. Lebensjahr ein. Wer Mitarbeiterinnen länger halten will, kann eine verlängerte Wartezeit für Arbeitgeberbeiträge vereinbaren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Einrichtung einer Direktversicherung sollte mit einem steuerlichen Berater und einem auf bAV spezialisierten Versicherungsmakler abgestimmt werden. Ärzteversichert berät Praxisinhaber bei der Auswahl eines geeigneten Direktversicherungstarifs und stellt sicher, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – § 1a BetrAVG Entgeltumwandlung
- BMAS – Betriebliche Altersvorsorge
- GDV – Direktversicherung Grundlagen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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