Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V für chronisch kranke GKV-Versicherte. Ärzte, die an DMP teilnehmen, erhalten eine zusätzliche EBM-Vergütung für die strukturierte Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und 2, KHK, Asthma, COPD, Brustkrebs und seit 2023 auch Rückenschmerz und Depression. Die Teilnahme ist freiwillig, erfordert aber eine spezielle KV-Zulassung und Qualifikation.
Hintergrund
DMP werden zwischen den Krankenkassen und der KV vereinbart und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nach § 137f SGB V akkreditiert. Für die Teilnahme als koordinierender Arzt müssen Qualifikationsnachweise und strukturelle Anforderungen erfüllt werden. Die DMP-Abrechnung erfolgt über spezifische EBM-Ziffern und bietet eine gesicherte Vergütung pro eingeschriebenem Patient, die außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) liegt. Ärzte müssen Qualitätsdokumentationsbögen für jeden DMP-Patienten ausfüllen und an die Datenstelle melden. DMP-Praxen profitieren von strukturierter Patientenführung, verbessertem Recall-System und zusätzlichen Abrechnungsoptionen. Eine vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Vergütung und schützt vor Regressforderungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, für welche DMP-Indikationen Sie in Ihrer Fachrichtung eine KV-Zulassung beantragen können.
- Organisieren Sie Recall-Systeme und Dokumentationsabläufe für DMP-Patienten systematisch.
- Schulen Sie Ihr MFA-Team für die DMP-Dokumentation und Patienteneinschreibung.
- Nutzen Sie DMP-Vergütungen als stabilen Einkommensbestandteil außerhalb des RLV.
- Ärzteversichert informiert Ärzte über Finanzierungs- und Absicherungsoptionen, die auf DMP-Praxen zugeschnitten sind.
Quellen:
- Gemeinsamer Bundesausschuss: DMP-Anforderungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: DMP-Abrechnung
- Bundesgesundheitsministerium: Disease-Management-Programme
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