Das E-Rezept ist seit Januar 2024 für alle GKV-Kassenrezepte in Deutschland verpflichtend. Ärzte müssen elektronische Verordnungen über die Telematikinfrastruktur (TI) ausstellen und können dabei auf Endgeräte der Patienten (ePA-App, Gesundheitskarte) oder den Papierausdruck als Fallback zurückgreifen. Praxen ohne funktionierende TI-Anbindung riskieren Honorarkürzungen.
Hintergrund
Das E-Rezept basiert auf dem FHIR-Standard (Fast Healthcare Interoperability Resources) und wird über den zentralen E-Rezept-Fachdienst der gematik verarbeitet. Technisch benötigen Arztpraxen einen zertifizierten Konnektor oder eine TI-as-a-Service-Lösung und eine kompatible PVS-Software. Die Signatur erfolgt über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) des Arztes. Ausnahmen gelten für BTM-Rezepte und T-Rezepte, die weiterhin auf Papier ausgestellt werden müssen. Datenschutzrelevant ist, dass E-Rezept-Daten über Server der gematik laufen und besonderer Schutzmechanismen bedürfen. Fehler bei der Ausstellung (falsche Dosierung, fehlende Signatur) können zur Haftung führen. Praxen sollten Backupverfahren für TI-Ausfälle implementieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie sicher, dass Ihr PVS die E-Rezept-Funktionalität vollständig unterstützt und aktuell ist.
- Prüfen Sie die Verfügbarkeit und Funktion Ihres eHBA und des Konnektors regelmäßig.
- Informieren Sie Patienten über die Möglichkeit, das E-Rezept per App, Gesundheitskarte oder Papierausdruck zu erhalten.
- Implementieren Sie ein Notfallverfahren für TI-Ausfälle, um den Praxisbetrieb aufrechtzuerhalten.
- Ärzteversichert berät zur Cyberversicherung für TI-Ausfälle und digitale Risiken in der Praxis.
Quellen:
- gematik: E-Rezept Praxisleitfaden
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: E-Rezept-Umsetzung
- Bundesgesundheitsministerium: E-Rezept
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