Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat seit Januar 2023 den klassischen gelben Schein für GKV-Versicherte vollständig abgelöst. Ärzte sind verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) direkt an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Der Patient erhält auf Wunsch noch einen Papierausdruck zur eigenen Dokumentation, muss diesen aber nicht mehr dem Arbeitgeber vorlegen.
Hintergrund
Die eAU basiert auf dem FHIR-Standard und wird über den eAU-Dienst der gematik abgewickelt. Technisch benötigen Praxen eine aktuelle TI-Anbindung und eine zertifizierte PVS-Software. Die Übermittlung muss taggleich erfolgen, Rückstellungen sind nur bei TI-Ausfall zulässig. Bei technischen Störungen gibt es Fallback-Regelungen: Praxen können vorübergehend Papierformulare ausstellen, müssen aber die Nachübermittlung dokumentieren. Privatpatienten und Selbstständige erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung. Fehler bei der eAU-Übermittlung (z.B. falsche Diagnose, fehlende Signatur) können zu Abrechnungsproblemen und Haftungsansprüchen führen. Der Arzt bleibt für die inhaltliche Richtigkeit der AU-Bescheinigung verantwortlich.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Stellen Sie sicher, dass Ihre PVS-Software die eAU-Funktionalität unterstützt und aktuell ist.
- Überprüfen Sie täglich die Übermittlungsbestätigungen aus Ihrer Software.
- Implementieren Sie ein Notfallprotokoll für TI-Ausfälle, das Papierformulare und Nachübermittlung regelt.
- Schulen Sie Ihr MFA-Team auf den korrekten eAU-Workflow einschließlich Nachfragen bei abweichenden Versichertenstatus.
- Ärzteversichert berät zur Absicherung digitaler Risiken, die durch TI-Ausfall entstehen können.
Quellen:
- gematik: eAU-Praxisleitfaden
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: eAU-Umsetzung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: eAU-Regelungen
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