Die EBM-Abrechnung ist für alle zugelassenen Vertragsärzte Pflicht: Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) legt fest, welche Leistungen GKV-Versicherten gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen und mit welchem Punktwert. Der Orientierungswert je Punkt wird jährlich zwischen KBV und GKV-Spitzenverband verhandelt und lag zuletzt bei rund 11 Cent. Das Regelleistungsvolumen (RLV) begrenzt die vergüteten Leistungen je Quartal und Arzt.
Hintergrund
Der EBM ist ein komplexes Regelwerk, das regelmäßig aktualisiert wird. Wichtige Strukturelemente sind Versichertenpauschalen (VPP), arztgruppenspezifische Grundpauschalen, qualifikationsgebundene Zusatzpauschalen (QZP) sowie Einzelleistungen. Das Regelleistungsvolumen (RLV) orientiert sich an der Fachgruppe und der Fallzahl der Praxis. Leistungen außerhalb des RLV werden meist nur zu einem reduzierten Punktwert vergütet. Praxen sollten ihre RLV-Ausschöpfung quartalsweise analysieren und Optimierungspotenziale identifizieren, z.B. durch DMP-Teilnahme (außerhalb RLV), IGeL-Leistungen nach GOÄ oder gezielte QZP-Qualifikationen. Abrechnungsfehler können zu Regressforderungen durch die KV führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Überprüfen Sie Ihre EBM-Abrechnung quartalsweise und vergleichen Sie Ihre Honorarentwicklung mit Fachgruppen-Durchschnittswerten.
- Nutzen Sie alle zulässigen Zusatzpauschalen und Qualifikationsziffern für Ihre Fachrichtung.
- Prüfen Sie DMP- und präventive Leistungen, die außerhalb des RLV vergütet werden.
- Beauftragen Sie bei komplexen Abrechnungsfragen einen spezialisierten Abrechnungsdienstleister.
- Ärzteversichert informiert zur Honoraroptimierung und kann geeignete Abrechnungsdienstleister für Ärzte empfehlen.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: EBM-Kommentar
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Honorarverteilung
- Bundesgesundheitsministerium: Honorarsystem
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