Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist seit 2015 die Zugangskarte für GKV-Versicherte in Arztpraxen und wird laufend um neue Funktionen erweitert. Aktuell dient sie als Zugangstoken für die elektronische Patientenakte (ePA) und ermöglicht den Versichertenstammdatenabgleich (VSDM). Ärzte müssen sicherstellen, dass ihre Kartenterminals und Praxisverwaltungssysteme alle aktuellen eGK-Funktionen unterstützen.
Hintergrund
Die eGK verfügt in ihrer aktuellen Generation (G2.1) über eine kontaktlose NFC-Schnittstelle und dient als sicheres Zugangsmittel zur TI. Der Versichertenstammdatenabgleich (VSDM) ist für Kassenärzte bei jedem GKV-Patientenkontakt Pflicht und muss über die TI erfolgen. Die Verknüpfung der eGK mit der ePA ermöglicht Versicherten, Gesundheitsdaten zu hinterlegen und mit Ärzten zu teilen. Ab 2025 plant die gematik den Übergang zu einem rein app-basierten Zugangssystem (ePA 3.0), bei dem die Karte zunehmend durch Smartphone-Authentifizierung ersetzt wird. Praxen benötigen zertifizierte Kartenterminals (stationär und mobil) für alle Patientenkontakte.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Halten Sie Kartenterminals und Konnektor-Firmware stets auf dem aktuellen Stand.
- Prüfen Sie die Kompatibilität Ihres PVS mit den jeweils aktuellen eGK-Funktionen.
- Informieren Sie sich über den Zeitplan der gematik für den ePA-Rollout und bereiten Sie Ihr System vor.
- Klären Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, welche Hardwareupdates für neue eGK-Generationen nötig sind.
- Ärzteversichert informiert Praxen über aktuelle TI-Anforderungen und die Absicherung digitaler Infrastruktur.
Quellen:
- gematik: eGK und TI-Infrastruktur
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: VSDM
- Bundesgesundheitsministerium: Digitalisierung im Gesundheitswesen
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