Zahnärzte mit eigenem Labor (Eigenlabor) betreiben neben der Praxis einen eigenen handwerklichen Betrieb, der besondere Versicherungsanforderungen mit sich bringt. Die Laboreinrichtung ist teuer, die Arbeit mit Gussmetallen und Keramik birgt spezifische Risiken, und die rechtliche Trennung von Praxis und Labor erfordert separate Absicherungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein zahntechnisches Eigenlabor ist als eigener Betriebsteil zu betrachten, dessen Inventar separat zu versichern ist
  • Brandrisiken durch Bunsenbrenner, Gussöfen und chemische Mittel sind im Eigenlabor höher als im reinen Praxisbereich
  • Die Laborangestellten (Zahntechniker) benötigen eine eigene Berufsunfall-Versicherung im Rahmen der Berufsgenossenschaft

Ausführliche Antwort

Zahnärzte mit Eigenlabor kombinieren die Risiken einer Arztpraxis mit denen eines handwerklichen Betriebs. Die Inhaltsversicherung der Praxis reicht für das Labor häufig nicht aus, da spezifische Labor-Geräte (CAD/CAM-Fräsen, Sinteröfen, Gussgeräte) als eigene Risikogruppe mit erhöhtem Sachschadensrisiko gelten.

Die Berufshaftpflicht des Zahnarztes deckt in der Regel auch die Laborleistungen ab, sofern sie unter seiner Aufsicht erbracht werden. Wichtig ist aber die Überprüfung, ob Fehler in der Zahntechnik (z. B. fehlerhafte Kronen oder Prothesen) explizit eingeschlossen sind. Für Zahntechniker als Angestellte im Eigenlabor gilt die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Eine ergänzende Gruppenunfallversicherung kann sinnvoll sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Zahnärzte mit Eigenlabor sollten das Labor als eigene Betriebseinheit in ihrer Versicherungsstruktur abbilden. Ärzteversichert analysiert für zahntechnisch aktive Praxen, ob alle Risikobereiche ausreichend abgesichert sind und wo Doppelabsicherungen oder Lücken bestehen.

Quellen und weiterführende Informationen

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