Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit Januar 2023 den gelben Schein für GKV-Patienten vollständig. Ärzte übermitteln AU-Bescheinigungen nun direkt über die Telematikinfrastruktur (TI) an die Krankenkassen. Der Patient muss die Bescheinigung nicht mehr selbst einreichen, erhält aber auf Wunsch einen Papierausdruck für seine persönlichen Unterlagen. Für Privatpatienten gilt das herkömmliche Papierverfahren weiterhin.

Hintergrund

Die eAU basiert auf dem bundeseinheitlichen Standard der KBV und wird über alle zugelassenen PVS-Systeme ausgefüllt und mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert. Voraussetzung ist eine funktionierende TI-Anbindung. Bei technischen Störungen kann vorübergehend auf den Papierweg zurückgegriffen werden, die Nachübermittlung muss jedoch dokumentiert werden. Der Datenschutz ist durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über die TI gewährleistet. Praxen sollten sicherstellen, dass ihre PVS-Software die eAU-Funktion inklusive der Drittmeldung (Arzt meldet direkt an Kasse) unterstützt. Auf Anforderung des Versicherten kann die eAU jederzeit ausgedruckt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Konfigurieren Sie Ihr PVS für die eAU-Übermittlung und testen Sie die Funktion vor dem Echtbetrieb.
  • Schulen Sie Ihre MFA auf den eAU-Prozess und das Handling von Übermittlungsfehlern.
  • Halten Sie eine Notfallprozedur für TI-Ausfälle bereit.
  • Weisen Sie Patienten auf die neue Funktionsweise der eAU und den fehlenden Bringpflicht beim Arbeitgeber hin.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung digitaler Praxisrisiken durch TI-Ausfälle und Cyberangriffe.

Quellen:

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