Der elektronische Medikationsplan (eMP) ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit, besonders bei Patienten mit Polymedikation (5 oder mehr Dauermedikamente). Seit der ePA 3.0-Einführung 2025 ist der eMP fester Bestandteil der elektronischen Patientenakte und kann von allen behandelnden Ärzten eines Patienten eingesehen und aktualisiert werden. Der Anspruch auf einen Medikationsplan für GKV-Versicherte ergibt sich aus § 31a SGB V.
Hintergrund
Der bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) war bereits 2016 eingeführt worden und existiert auf Papier und als Aufdruck auf der eGK. Der eMP als digitale Version ermöglicht die Echtzeit-Aktualisierung und den arzneimittelübergreifenden Interaktionscheck. Für die Befüllung sind alle behandelnden Ärzte und Apotheker berechtigt. Fehler bei der Medikationsplandokumentation können zu Arzneimittelinteraktionen und Behandlungsfehlern führen, die haftungsrechtlich relevant sind. Praxisverwaltungssysteme müssen den eMP lesen und schreiben können. Die Verordnung von Medikamenten ohne Abgleich mit einem vorliegenden Medikationsplan kann bei unerwünschten Arzneimittelwirkungen als Behandlungsfehler gewertet werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie bei jedem Patienten mit Polymedikation den vorliegenden eMP und aktualisieren Sie ihn nach jeder Verordnungsänderung.
- Sorgen Sie dafür, dass Ihr PVS eMP-kompatibel ist und Interaktionschecks integriert.
- Dokumentieren Sie, wann Sie den eMP eingesehen und aktualisiert haben.
- Sensibilisieren Sie Ihr Team für die Bedeutung eines aktuellen Medikationsplans bei der Patientenaufnahme.
- Ärzteversichert informiert zur digitalen Infrastruktur und Versicherung digitaler Risiken in der Praxis.
Quellen:
- gematik: Elektronischer Medikationsplan
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Medikationsplan
- § 31a SGB V: Anspruch auf Medikationsplan
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