Das Elterngeld beträgt 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, maximal 1.800 Euro monatlich (Basiselterngeld). Für Ärzte mit hohem Einkommen erreicht das Elterngeld schnell die Höchstgrenze, sodass eine aktive Optimierung des Bemessungszeitraums besonders sinnvoll ist. Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte sollten Elterngeldbezug, Bezugszeitraum und Einkommen gezielt planen.

Hintergrund

Das Elterngeld nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) bemisst sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Für Klinikärzte mit Gehaltsabrechnungen ist der Bemessungszeitraum klar definiert. Niedergelassene Ärzte mit schwankendem Einkommen können durch Einnahmensteuerung im Bemessungsjahr das maßgebliche Einkommen beeinflussen. Elterngeld Plus ermöglicht den doppelten Bezugszeitraum bei halbierter Leistung, was bei Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit besonders vorteilhaft ist. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss im Bemessungszeitraum werden beim Elterngeld angerechnet. Bei Einkünften über 250.000 Euro (Single) besteht kein Elterngeldanspruch mehr.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Planen Sie den Geburtstermin und den Bemessungszeitraum mit Ihrem Steuerberater durch.
  • Prüfen Sie, ob eine Verlagerung von Einnahmen außerhalb des Bemessungszeitraums steuerlich und rechtlich zulässig ist.
  • Nutzen Sie Elterngeld Plus bei geplanter Teilzeittätigkeit nach der Elternzeit.
  • Beantragen Sie das Elterngeld rechtzeitig, da es rückwirkend nur für die letzten 3 Monate gilt.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung in der Elternzeit und zu Berufsunfähigkeitsschutz auch während Elternzeitphasen.

Quellen:

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