Entnahmestrategien für das Portfolio brauchen Ärzte, die neben dem Versorgungswerk ein eigenes Depot oder andere Kapitalanlagen aufgebaut haben und diese im Ruhestand systematisch für Lebenshaltungskosten nutzen wollen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Entnahmestrategien sind relevant ab einem Depotwert von 100.000 Euro und aufwärts
  • Die 4-Prozent-Regel erlaubt jährliche Entnahmen von 4 Prozent des Portfoliowertes als Faustregel
  • Reihenfolge der Entnahmen (Cashpuffer, Anleihen, Aktien) beeinflusst die Portfolioentwicklung stark

Ausführliche Antwort

Ärzte, die über das Versorgungswerk hinaus ein Depot aus ETFs, Anleihen oder Immobilienfonds aufgebaut haben, stehen im Ruhestand vor der Frage: Wie entnehme ich Kapital, ohne das Portfolio vorzeitig aufzubrauchen? Die 4-Prozent-Regel aus der amerikanischen Finanzforschung (Trinity Study) besagt, dass ein Portfolio mit 50 bis 75 Prozent Aktienanteil statistisch über 30 Jahre hält, wenn jährlich maximal 4 Prozent entnommen werden. Bei einem Depot von 500.000 Euro entspricht das 20.000 Euro jährlich oder rund 1.667 Euro monatlich.

Praktisch empfiehlt sich eine Drei-Töpfe-Strategie: Ein Cashpuffer von 12 bis 24 Monatsausgaben liegt auf dem Tagesgeldkonto und deckt laufende Kosten ohne Verkaufsdruck. Der zweite Topf enthält Anleihen und defensive Fonds für den Mittelfristhorizont (3 bis 10 Jahre). Der dritte Topf besteht aus Aktien-ETFs für den Langfristhorizont, der nicht angetastet wird, solange die anderen Töpfe ausreichen.

Ärzte mit Versorgungswerkansprüchen von beispielsweise 4.000 Euro monatlich brauchen aus dem Depot nur den Betrag zu entnehmen, der die Versorgungslücke zu ihrem gewünschten Lebensstandard schließt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen und Entnahmen im Ruhestand sollte mit einem Steuerberater geplant werden. Ärzteversichert koordiniert die Altersvorsorge- und Vermögensplanung von Ärzten und zeigt auf, welche Versicherungsbausteine im Ruhestand weiterhin benötigt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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