Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EMR) und die private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichern unterschiedliche Risiken ab und unterscheiden sich grundlegend in Leistungshöhe und Voraussetzungen. Ärzte, die im ärztlichen Versorgungswerk versichert sind, haben keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus der GRV. Das Versorgungswerk zahlt bei Berufsunfähigkeit eine Rente, die aber bei weitem nicht das Einkommensniveau eines Arztes sichert.
Hintergrund
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus der GRV wird ausgezahlt, wenn jemand weniger als 3 bzw. 6 Stunden täglich arbeiten kann (volle bzw. halbe EMR). Ärzte sind in der Regel von der GRV befreit und Mitglied im Versorgungswerk. Das Versorgungswerk zahlt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente, die jedoch erheblich unter dem gewohnten Einkommensniveau liegt (je nach Einzahldauer oft 1.500 bis 3.000 Euro). Die private BU-Versicherung zahlt hingegen dann, wenn der konkret ausgeübte ärztliche Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. BU-Renten von 3.000 bis 6.000 Euro monatlich sind für Ärzte empfehlenswert. Versorgungswerk-Berufsunfähigkeitsleistungen und private BU können kombiniert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie die Leistungen Ihres Versorgungswerks im Berufsunfähigkeitsfall und ermitteln Sie die Deckungslücke.
- Schließen Sie eine private BU-Versicherung ab, die die Deckungslücke zwischen Versorgungswerk-Rente und Einkommensbedarf schließt.
- Beachten Sie, dass die Versorgungswerk-BU-Rente oft höhere Anforderungen stellt als eine private BU.
- Überprüfen Sie die BU-Kriterien Ihres Versorgungswerks, da diese fachrichtungsabhängig variieren können.
- Ärzteversichert analysiert Ihre individuelle BU-Deckungslücke und findet den passenden Tarif für Ihre Fachrichtung.
Quellen:
- Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente
- Versorgungswerk der Landesärztekammer: Leistungen
- Franke und Bornberg: BU-Rating
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