Nicht jeder Arzt, der die Klinik verlässt, gründet eine Praxis. Doch wer kassenärztlich tätig sein, eigene Behandlungsentscheidungen treffen und sein Einkommen eigenverantwortlich gestalten möchte, kommt an der Existenzgründung nicht vorbei. Laut KBV liegt der Anteil niedergelassener Ärzte in Deutschland bei rund 55 % aller berufstätigen Ärzte.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung benötigen eine vollständige Existenzgründungsplanung
- Auch Ärzte, die in einem MVZ oder einer BAG als Partner eintreten, gründen rechtlich eine Existenz
- Angestellte Ärzte außerhalb der Klinik (z. B. bei einer Krankenkasse oder einem Pharmaunternehmen) sind keine Existenzgründer im klassischen Sinne
Ausführliche Antwort
Eine klassische Existenzgründung nach der Klinik betrifft alle Ärzte, die als niedergelassene Vertragsärzte tätig werden wollen. Sie benötigen eine KV-Zulassung, eine eigene Praxis oder Beteiligung an einer bestehenden, und müssen sich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden. Hinzu kommen die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk und, je nach Tätigkeitsfeld, in der KBV.
Eine weniger beachtete Gruppe sind Ärzte, die in ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) als Gesellschafter eintreten oder sich an einer Gemeinschaftspraxis (BAG) beteiligen. Auch hier entsteht unternehmerische Mitverantwortung: Für Verbindlichkeiten, Investitionen und das wirtschaftliche Risiko haften Gesellschafter im Rahmen der vereinbarten Rechtsform. Bei einer GbR haften sie unbeschränkt, bei einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) nur beschränkt.
Ärzte, die die Klinik verlassen und in die Industrie, Forschung oder Beratung wechseln, sind in der Regel angestellt und benötigen keine klassische Existenzgründung. Sie sollten jedoch prüfen, ob ihr Versicherungsschutz für die neue Tätigkeit angepasst werden muss.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, bereits 12 bis 18 Monate vor dem geplanten Klinikabgang mit der Existenzgründungsplanung zu beginnen, um KV-Zulassung, Praxisfinanzierung und Versicherungsschutz rechtzeitig aufzusetzen. Eine frühzeitige Beratung durch einen Experten für Arztpraxen verhindert teure Verzögerungen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Niederlassung
- Bundesärztekammer – Berufsrecht
- Gesetze im Internet – PartGG
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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