Die Facharztprüfung ist in Deutschland Voraussetzung für die Führung einer Facharztbezeichnung und damit für die Niederlassung im entsprechenden Fach sowie für viele Leitungspositionen im Krankenhaus. Sie wird nach Abschluss der regulären Weiterbildungszeit (je nach Fach 4 bis 7 Jahre) bei der zuständigen Landesärztekammer abgelegt. Ohne Facharztanerkennung ist eine eigenständige Tätigkeit in dem jeweiligen Fachgebiet berufsrechtlich eingeschränkt.
Hintergrund
Die Facharztbezeichnungen und Weiterbildungszeiten sind in der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer geregelt, die von den Landesärztekammern in Landesversionen umgesetzt wird. Derzeit gibt es über 50 anerkannte Facharztbezeichnungen. Die Weiterbildungszeit muss bei einem ermächtigten Weiterbilder absolviert und im Logbuch dokumentiert werden. Für die KV-Zulassung als niedergelassener Arzt ist die Facharztanerkennung im entsprechenden Fach Pflicht. Ausnahmen gelten für Allgemeinärzte ohne Facharzt (früher) und für bestimmte Sonderermächtigungen. Der Facharzt ermöglicht auch die Abrechnung fachspezifischer EBM-Leistungen und die Führung von Zusatzbezeichnungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Absolvieren Sie Ihre Weiterbildungszeit bei einem von der Ärztekammer ermächtigten Weiterbilder und dokumentieren Sie alle Eingriffe im Logbuch.
- Melden Sie sich rechtzeitig zur Facharztprüfung bei Ihrer Landesärztekammer an.
- Informieren Sie sich über zusätzliche Qualifikationen und Zusatzbezeichnungen, die Ihre Karrierechancen verbessern.
- Denken Sie während der Weiterbildungszeit an die frühzeitige BU-Absicherung zu günstigen Eintrittskonditionen.
- Ärzteversichert berät Assistenzärzte und angehende Fachärzte zur optimalen Absicherung in jeder Karrierephase.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: KV-Zulassung
- Landesärztekammer: Facharztprüfung
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