Factoring für Arzthonorare ist für niedergelassene Ärzte sinnvoll, die ihre Liquidität verbessern, den Forderungseinzug auslagern und das Ausfallrisiko bei säumigen Privatpatienten absichern möchten. Besonders bei hohem Privatpatientenanteil rechnet sich Factoring wirtschaftlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Factoring-Unternehmen zahlen sofort nach Rechnungsstellung, unabhängig von der Zahlungsbereitschaft des Patienten
  • Factoring-Gebühren liegen bei 2 bis 5 Prozent des Rechnungsbetrags
  • Echtes Factoring übernimmt auch das Ausfallrisiko bei uneinbringlichen Forderungen

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Ärzte mit Privatpatienten haben häufig das Problem, dass GOÄ-Rechnungen erst nach 30 bis 60 Tagen bezahlt werden oder Patienten die Zahlung verzögern oder verweigern. Factoring löst dieses Problem: Spezialisierte Anbieter wie Deutsche Arztfinanz, Medifactoring oder PVS (Privatärztliche VerrechnungsStellen) kaufen die Honorarforderungen und zahlen innerhalb von ein bis drei Werktagen den Rechnungsbetrag, abzüglich einer Gebühr.

Beim echten Factoring übernimmt der Factor auch das Delkredererisiko: Zahlt ein Patient nicht, trägt das Factor das Risiko. Beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Arzt. Für Praxen mit vielen Privatpatienten und hohem Rechnungsvolumen ist echtes Factoring empfehlenswert.

Die Kosten von 2 bis 5 Prozent des Rechnungsbetrags amortisieren sich durch schnellere Liquidität und entfallende Mahnkosten. Bei einem jährlichen Privathonorar-Umsatz von 300.000 Euro fallen Factoring-Kosten von 6.000 bis 15.000 Euro an, die steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar sind.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Factoring ersetzt nicht den Versicherungsschutz bei Haftungsstreitigkeiten. Ärzteversichert berät zu einer optimalen Kombination aus Factoring-Lösungen und Berufshaftpflichtschutz, die sowohl Liquidität als auch rechtliche Absicherung gewährleistet.

Quellen und weiterführende Informationen

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