Eine Familiengesellschaft (z.B. in der Rechtsform einer GbR oder GmbH & Co. KG) kann für Ärzte mit hohem Einkommen und nennenswerten Vermögenswerten ein wirksames Instrument zur steuerlichen Optimierung und Nachfolgeplanung sein. Durch die Aufnahme von Ehepartnern oder Kindern als Gesellschafter können Einkünfte auf Familienmitglieder mit niedrigerem Steuersatz verlagert werden, sofern die strengen steuerrechtlichen Anforderungen an die zivilrechtliche und wirtschaftliche Realität der Gesellschaft erfüllt werden.

Hintergrund

Das Finanzamt prüft Familiengesellschaften besonders kritisch: Entnahme- und Verfügungsrechte müssen tatsächlich bestehen, Gesellschafterverträge müssen einem Fremdvergleich standhalten und Gewinnbeteiligungen müssen der wirtschaftlichen Leistung der Beteiligten entsprechen. Gestaltungen, die ausschließlich der Steuerminimierung dienen, werden als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO abgelehnt. Zulässige Anwendungsfälle sind die Vermögensverwaltung (Immobilien, Wertpapiere) über eine Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG oder die sukzessive Übertragung von Gesellschaftsanteilen an Kinder zur Ausnutzung der Erbschaftsteuerfreibeträge. Die Gründung und laufende Verwaltung verursacht Kosten für Notar, Steuerberater und ggf. Jahresabschluss.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Lassen Sie die steuerliche und zivilrechtliche Gestaltung einer Familiengesellschaft von einem Fachanwalt und Steuerberater prüfen.
  • Stellen Sie sicher, dass die Gesellschaft wirtschaftliche Substanz hat und einem Fremdvergleich standhält.
  • Nutzen Sie die 10-Jahres-Freibeträge für Schenkungen an Kinder konsequent.
  • Führen Sie die Gesellschaft ordentlich mit Buchführung, Jahresabschluss und Gesellschafterversammlungen.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung innerhalb von Familienstrukturen und kann auf spezialisierte Steuerberater verweisen.

Quellen:

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