Die Heirat hat für Ärzte weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen: Güterstand, Steuerklasse, Versorgungsausgleich und die gegenseitige Absicherung sind Themen, die vor der Hochzeit geregelt werden sollten. Besonders für Ärzte mit eigenem Unternehmen (Praxis) oder erheblichem Vermögen empfiehlt sich ein notarieller Ehevertrag.

Hintergrund

Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB): Im Scheidungsfall wird der während der Ehe erzielte Zugewinn geteilt. Für Ärzte mit Praxis oder wachsendem Vermögen kann dies zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Ein Ehevertrag kann Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren und die Praxis vom Zugewinnausgleich ausnehmen. Steuerlich bringt die Heirat bei unterschiedlichen Einkommen erhebliche Vorteile durch das Ehegattensplitting (§ 26 EStG). Der Versorgungsausgleich bei Scheidung betrifft auch Ansprüche aus dem Versorgungswerk. Versicherungen (PKV, BU, Risikolebensversicherung) sollten nach der Heirat überprüft und ggf. angepasst werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Schließen Sie vor der Heirat einen notariellen Ehevertrag ab, der die Praxis vom Zugewinnausgleich ausnimmt.
  • Wechseln Sie nach der Heirat in die günstigste Steuerklassenkombination für Ihren Haushalt.
  • Prüfen Sie Ihre BU-Versicherung auf Nachversicherungsoptionen bei Heirat ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Sichern Sie Ihren Ehepartner durch eine Risikolebensversicherung oder Hinterbliebenenschutz in der BU ab.
  • Ärzteversichert begleitet Ärzte in wichtigen Lebensereignissen und passt BU und Versicherungsschutz bei Heirat an.

Quellen:

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