Eine Scheidung kann für Ärzte gravierende finanzielle Folgen haben: Der Zugewinnausgleich kann zur erzwungenen Veräußerung der Praxis führen, der Versorgungsausgleich mindert Ansprüche aus dem Versorgungswerk und Unterhaltsansprüche belasten langfristig das Einkommen. Frühzeitige rechtliche und steuerliche Beratung ist in einer Scheidungssituation unverzichtbar.

Hintergrund

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB) wird der während der Ehe erzielte Zugewinn bei Scheidung hälftig geteilt. Der Praxiswert wird als Teil des Zugewinns bewertet, wobei der Goodwill der Praxis besonders umstritten ist. Der Bundesgerichtshof hat mit dem sogenannten "modified-income-approach" Bewertungsmethoden für Freiberuflerpraxen entwickelt. Der Versorgungsausgleich (§§ 1 ff. VersAusglG) führt zur Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, was Versorgungswerksansprüche direkt betrifft. Bei fehlendem Ehevertrag drohen erhebliche Liquiditätsprobleme, da Ausgleichszahlungen in bar geleistet werden müssen. Die Scheidungsfolgen sollten durch einen auf Familienrecht und Freiberufler spezialisierten Rechtsanwalt begleitet werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Beauftragen Sie frühzeitig einen Fachanwalt für Familienrecht mit Erfahrung bei Freiberuflerpraxen.
  • Lassen Sie den Praxiswert von einem unabhängigen Gutachter ermitteln.
  • Prüfen Sie Liquiditätssicherung für den Fall von Ausgleichszahlungen.
  • Überprüfen Sie nach der Scheidung alle Versicherungsverträge mit Bezugsrechtszuweisungen.
  • Ärzteversichert berät zur finanziellen Neustrukturierung nach einer Scheidung und zur angepassten Absicherung.

Quellen:

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