Medizinprofessoren sind in Deutschland in der Regel verbeamtet und unterliegen damit anderen Finanzierungsregeln als angestellte oder niedergelassene Ärzte. Als Beamte haben sie Anspruch auf Beihilfe statt PKV-Vollschutz, auf eine staatliche Pension statt Versorgungswerk-Rente und profitieren oft von einem persönlichen Liquidationsrecht. Die Finanzplanung für Professoren muss diese Besonderheiten berücksichtigen.
Hintergrund
Verbeamtete Medizinprofessoren erhalten im Krankheitsfall staatliche Beihilfe (50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten je nach Familienstand), müssen den Rest über eine private Restkostenversicherung abdecken. Im Alter erhalten sie eine staatliche Pension aus dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), die in der Regel höher als Versorgungswerksansprüche ist. Ein besonderer Einkommensbestandteil ist das persönliche Liquidationsrecht: Professoren können Privatpatienten nach GOÄ abrechnen, was erhebliche Zusatzeinkünfte bedeuten kann. Aus dem Liquidationsrecht generierte Einkünfte werden voll versteuert. Nebeneinkünfte aus Gutachten, Vorträgen und Beratertätigkeiten unterliegen der Nebentätigkeitsgenehmigungspflicht des Dienstherrn. Die BU-Absicherung als Beamter unterscheidet sich von der für Angestellte.
Praktische Hinweise für Medizinprofessoren
- Prüfen Sie Ihre Beihilfeansprüche genau und sichern Sie den nicht erstatteten Anteil über eine günstige private Restkostenversicherung ab.
- Optimieren Sie steuerlich die Liquidationseinnahmen durch gezielte Altersvorsorgebeiträge.
- Beachten Sie die Nebentätigkeitsgenehmigungspflicht bei Gutachten, Vorträgen und industriellen Beratertätigkeiten.
- Planen Sie Ihre Vermögensanlage im Hinblick auf eine sichere Pension als Basisabsicherung.
- Ärzteversichert berät zur Berufsunfähigkeitsabsicherung und PKV-Optimierung für Beamte und Professoren.
Quellen:
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
- Bundesärztekammer: Leitfaden für Klinikärzte
- Stiftung Warentest: PKV für Beamte und Beihilfe
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