Unbezahlte Privatliquidationen und ausstehende IGeL-Honorare sind in vielen Arztpraxen ein unterschätztes Problem. Ein professionelles Forderungsmanagement schützt die Liquidität der Praxis und stellt sicher, dass erbrachte Leistungen zeitnah vergütet werden. Besonders wichtig ist ein systematisches Vorgehen bei IGeL-Leistungen, da hier keine automatische Erstattung durch Krankenkassen erfolgt.
Hintergrund
Das Forderungsmanagement beginnt mit einer ordnungsgemäßen Rechnungsstellung nach GOÄ oder BEB (Bema) mit allen Pflichtangaben. Zahlungserinnerungen sollten frühzeitig und automatisiert verschickt werden. Nach erfolgloser erster Mahnung folgt das gestaffelte Mahnverfahren: erste Mahnung (freundlich, mit Zahlungsfrist), zweite Mahnung (mit Androhung von Konsequenzen), Übergabe an Inkasso oder Anwalt. Bei titulierter Forderung kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Für GOÄ-Forderungen gilt die 3-jährige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB. Externe Abrechnungsdienstleister oder Inkassobüros können das Forderungsmanagement gegen eine Provision von ca. 5 bis 20 Prozent übernehmen. Eine Forderungsausfallversicherung deckt Verluste durch Patienteninsolvenzen ab.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Versenden Sie Rechnungen zeitnah nach der Behandlung und automatisieren Sie Zahlungserinnerungen.
- Führen Sie ein strukturiertes dreistufiges Mahnverfahren durch.
- Beauftragen Sie bei hartnäckigen Zahlungsausfällen ein auf Ärzte spezialisiertes Inkassobüro.
- Nutzen Sie SEPA-Lastschriften für IGeL-Patienten, soweit rechtlich zulässig.
- Ärzteversichert informiert zur Forderungsausfallversicherung und kann Dienstleister für das Praxisinkasso empfehlen.
Quellen:
- §§ 195, 199 BGB: Verjährungsfristen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: GOÄ-Abrechnung
- IGeL-Monitor: Patienteninformationen
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