Forschungsförderung ermöglicht Ärzten, wissenschaftliche Projekte neben der klinischen Tätigkeit durchzuführen und akademische Karriereschritte voranzutreiben. Die wichtigsten Fördergeber in Deutschland sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Helmholtz-Gemeinschaft und die pharmazeutische bzw. Medizintechnik-Industrie als Drittmittelgeber. Jede Förderquelle hat spezifische Anforderungen und Compliance-Regeln.

Hintergrund

DFG-Förderung (z.B. Sachbeihilfe, Heisenberg-Programm, Emmy-Noether-Programm) ist an klare Gütekriterien der Wissenschaftlichkeit geknüpft und erfordert Vorarbeiten. BMBF-Programme fördern anwendungsnahe Forschung und Translation. Industrie-gesponserte Studien und Drittmittel aus pharmazeutischen Unternehmen unterliegen strengen Transparenzanforderungen nach § 299a StGB (Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen): Verträge müssen schriftlich geschlossen, Leistungen und Gegenleistungen gleichwertig sein und alle Zahlungen müssen von der Krankenhausverwaltung verwaltet werden. Interessenkonflikte sind in Publikationen offenzulegen. Für Forschungsförderanträge empfiehlt sich die Nutzung der Forschungsreferate der Universitätskliniken und externer Berater für DFG-Anträge.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Informieren Sie sich über DFG-Nachwuchsförderungen (Emmy Noether, Heisenberg) für den akademischen Karriereweg.
  • Stellen Sie bei Industrie-Drittmitteln sicher, dass Verträge über die Verwaltung der Klinik geschlossen werden.
  • Legen Sie Interessenkonflikte in Publikationen und Vorträgen vollständig offen.
  • Schließen Sie eine Forschungsschutzversicherung ab, sofern Sie Studien mit Probanden durchführen.
  • Ärzteversichert berät zur Berufshaftpflicht-Erweiterung für Forschungstätigkeiten und Studienhaftpflicht.

Quellen:

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