Ärzte, die vom Versorgungswerk befreit und damit nicht pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind, können dennoch freiwillige Beiträge in die DRV einzahlen. Dies kann sinnvoll sein, um Mindestversicherungszeiten für bestimmte Rentenarten zu erfüllen oder gezielt eine breitere Altersvorsorge aufzubauen. Die Entscheidung sollte immer individuell kalkuliert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Freiwillige DRV-Beiträge sind für von der Pflichtversicherung befreite Ärzte möglich
  • Mindestbeitrag 2026: 100,07 Euro monatlich, Höchstbeitrag: 1.404,30 Euro monatlich
  • Mindestens 5 Beitragsjahre (60 Monate) sind nötig, um überhaupt eine DRV-Rente zu erhalten

Ausführliche Antwort

Pflichtmitglieder eines ärztlichen Versorgungswerks sind in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit. Trotzdem gibt es Konstellationen, in denen freiwillige DRV-Beiträge sinnvoll sein können: Wer weniger als 5 Beitragsjahre in der DRV vorweisen kann und eine kleine Rente aufbauen möchte, wer Ansprüche auf Reha-Leistungen der DRV erwerben will, oder wer die Witwen-/Witwerrente für den Ehepartner absichern möchte, der nicht im Versorgungswerk versichert ist.

Die Beitragshöhe können Freiwillig-Versicherte selbst wählen, zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag (2026: 100,07 Euro) und dem Höchstbeitrag (1.404,30 Euro). Freiwillige Beiträge sind als Sonderausgaben nach § 10 EStG bis zu den jährlichen Höchstbeträgen steuerlich absetzbar (2026: 27.566 Euro für Alleinstehende). Die damit erworbenen Rentenpunkte werden im Versorgungskonto der DRV gutgeschrieben.

Im Vergleich mit dem Versorgungswerk ist die DRV-Rente für Ärzte häufig weniger attraktiv, da das Versorgungswerk durch seine kapitalgedeckte Struktur in der Vergangenheit höhere Renditen erzielen konnte. Dennoch kann die Kombination beider Systeme sinnvoll sein, insbesondere wenn DRV-Beiträge aus Zeiten vor der Approbation bereits vorhanden sind und auf die 35 oder 45 Beitragsjahre für die Altersrente angerechnet werden können.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die freiwillige DRV-Beiträge in Betracht ziehen, sollten zunächst eine aktuelle Renteninformation der DRV anfordern und die vorhandenen Beitragszeiten prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, die freiwilligen DRV-Beiträge immer im Kontext der Gesamtaltersvorsorge zu betrachten und nicht isoliert zu entscheiden.

Quellen und weiterführende Informationen

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