Ärzte, die die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, 2024: 69.300 Euro) überschreiten, haben die Wahl zwischen GKV und PKV. Eine freiwillige GKV-Mitgliedschaft kann für bestimmte Ärzte sinnvoll sein: insbesondere für solche mit gesundheitlichen Risiken, die in der PKV hohe Beiträge zahlen würden, oder für Ärzte mit Familienversicherungsbedarf. Die meisten niedergelassenen Ärzte und Klinikärzte mit höherem Einkommen wählen jedoch die PKV.
Hintergrund
Der freiwillige GKV-Beitrag bemisst sich nach dem gesamten Einkommen (§ 240 SGB V), nicht nur aus dem Arbeitsentgelt. Der Beitragssatz liegt bei rund 15,5 Prozent plus Zusatzbeitrag (der kassenindividuell variiert). Für Selbstständige und Freiberufler gilt die Beitragsbemessungsgrundlage von mindestens 1.178,33 Euro monatlich (2024, Mindestbeitrag). Beim Wechsel in die PKV ist zu beachten, dass eine Rückkehr in die GKV im Alter schwierig sein kann (die sogenannte PKV-GKV-Rückkehrstrategie). Die Familienversicherung der GKV (kostenfreie Mitversicherung von Kindern und nicht berufstätigem Ehepartner) ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber der PKV, in der jedes Familienmitglied separat versichert sein muss. Für Ärzte mit mehreren Kindern und einem nicht berufstätigen Partner kann die freiwillige GKV daher günstiger sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Vergleichen Sie den tatsächlichen Beitrag für freiwillige GKV und PKV unter Einbeziehung aller Familienmitglieder.
- Berücksichtigen Sie das Rückkehrrisiko in die GKV im Alter bei der PKV-Entscheidung.
- Prüfen Sie, ob die freiwillige GKV-Mitgliedschaft bei bestehenden Vorerkrankungen wirtschaftlich vorteilhafter ist.
- Nutzen Sie GKV-Wahltarife (z.B. Selbstbehalttarife nach § 53 SGB V) zur Beitragsreduktion.
- Ärzteversichert berät zur optimalen Krankenversicherungsstrategie für Ärzte in jeder Lebensphase.
Quellen:
- § 240 SGB V: Freiwillige GKV-Beiträge
- GKV-Spitzenverband: Beitragsbemessung
- Stiftung Warentest: GKV vs. PKV für Selbstständige
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