Viele Ärzte wünschen sich, vor dem regulären Rentenalter von 67 Jahren aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden zu können. Frühpensionierung ist grundsätzlich möglich, verursacht aber dauerhafte Abschläge bei der Versorgungswerksrente und erfordert ein erhebliches privates Kapitalpolster, um die Einkommenslücke zwischen frühem Berufsende und regulärem Renteneintritt zu überbrücken.
Hintergrund
Die meisten ärztlichen Versorgungswerke ermöglichen einen vorgezogenen Rentenbeginn ab 60 oder 62 Jahren, jedoch mit versicherungsmathematischen Abschlägen von ca. 0,3 bis 0,5 Prozent pro Monat des vorgezogenen Beginns. Bei einem Rentenbeginn mit 62 statt 67 Jahren ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von ca. 18 bis 30 Prozent der regulären Rente. Die Kapitaldeckung einer Frühpensionierung erfordert bei einem angestrebten Monatsnettobedarf von 5.000 Euro und 30 Jahren Rentenlaufzeit ein privates Kapitalvermögen von ca. 1 bis 2 Millionen Euro (je nach Renditeerwartung). Alternativ ermöglicht die Altersteilzeit (AltTZG) ein gleitendes Ausscheiden mit reduzierter Arbeitszeit ab 55 Jahren. BU-Leistungen enden in der Regel mit Eintritt in die Altersrente.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Berechnen Sie mit Ihrem Versorgungswerk den Abschlag für verschiedene Renteneintrittsszenarien.
- Planen Sie ein privates Kapitalpolster von mindestens 1 Million Euro als Ziel für eine Frühpensionierung mit 62.
- Nutzen Sie Altersteilzeit-Modelle, um die Arbeitsbelastung graduell zu reduzieren.
- Prüfen Sie, ab wann Ihre BU-Versicherung endet und ob eine Verlängerung bis 67 sinnvoll ist.
- Ärzteversichert berät zur Absicherung in der Phase vor und nach dem Renteneintritt.
Quellen:
- Versorgungswerk der Ärzte: Rentenoptionen
- Bundesministerium für Arbeit: Altersteilzeit
- Stiftung Warentest: Frühpensionierung durchrechnen
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