Ein Praxis-Fuhrpark ist kein Luxus, sondern für bestimmte Fachrichtungen eine betriebliche Notwendigkeit. Haus- und Allgemeinärzte mit Hausbesuchsdienst, Arbeitsmediziner mit regelmäßigen Unternehmensbesuchen oder mobile Palliativteams benötigen zuverlässige Fahrzeuge und eine passende Kfz-Flottenversicherung. Die korrekte Absicherung ist steuerlich und haftungsrechtlich relevant.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxisfahrzeuge müssen als Geschäftsfahrzeuge angemeldet und entsprechend versichert sein
  • Eine Kfz-Flotten- oder Sammelpolice ist ab drei Fahrzeugen oft günstiger als Einzelverträge
  • Die Haftung des Arztes als Halter bei Unfällen durch angestellte Fahrer muss über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt sein

Ausführliche Antwort

Praxen, die regelmäßig Hausbesuche durchführen (häufig Allgemeinärzte, Geriater oder Palliativmediziner), benötigen mindestens ein zugelassenes Geschäftsfahrzeug. Dieses muss mit Kfz-Haftpflicht (gesetzlich vorgeschrieben), Vollkasko (empfohlen für neue Fahrzeuge) und einer Fahrzeuginsassenversicherung ausgestattet sein. Werden MFA oder weitere Mitarbeiter mit dem Fahrzeug unterwegs sein, ist zu klären, ob der Fahrkreis im Versicherungsvertrag entsprechend erweitert ist.

Arbeitsmediziner, die regelmäßig Betriebe aufsuchen, können auf ein Praxisfahrzeug kaum verzichten. Der Fuhrpark wird steuerlich als Betriebsvermögen behandelt, die Kosten (Abschreibung, Versicherung, Kraftstoff) sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Privatnutzung des Dienstwagens greift die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch. Für größere Praxen mit mehreren Fahrzeugen lohnt eine Flottenpolice, da diese häufig 10 bis 20 Prozent günstiger ist als Einzelverträge.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten regelmäßig prüfen, ob der Fuhrpark im Rahmen der allgemeinen Betriebshaftpflicht oder separat versichert ist. Ärzteversichert empfiehlt eine jährliche Überprüfung der Kfz-Konditionen und bietet Vergleiche speziell für medizinische Praxen an.

Quellen und weiterführende Informationen

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