Eine eigenständige Gewährleistungsversicherung für Arztpraxen ist ein Nischenprodukt, das vorrangig für Praxen relevant ist, die handwerkliche Leistungen oder technische Produkte im Rahmen ihrer Tätigkeit erbringen und dafür Gewährleistungspflichten übernehmen. Für die meisten Arztpraxen sind Gewährleistungsrisiken durch die Berufshaftpflichtversicherung und ergänzende Sachversicherungen ausreichend abgedeckt.

Hintergrund

Die klassische ärztliche Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadensersatzansprüche von Patienten aufgrund von Behandlungsfehlern ab. Gewährleistungsansprüche im engeren Sinne (Nachbesserung, Minderung, Rücktritt) entstehen in Arztpraxen typischerweise bei: zahnärztlichem Zahnersatz (Kronen, Prothesen, Implantate), kosmetischen Behandlungen (Laserbehandlungen, Filler, Botox) und technischen Beratungsleistungen. In diesen Bereichen kann eine ergänzende Gewährleistungsversicherung sinnvoll sein. Für Praxen, die Zahnersatz oder kosmetische Eingriffe anbieten, sollte der Berufshaftpflichtvertrag explizit auf Gewährleistungsschäden erweitert werden. Zahnärzte sollten speziell auf die Abdeckung zahntechnischer Laborschäden achten.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie, ob Ihre Berufshaftpflicht auch Gewährleistungsansprüche bei Zahnersatz oder kosmetischen Eingriffen einschließt.
  • Klären Sie mit Ihrem Versicherer, ob ergänzende Gewährleistungsdeckungen notwendig sind.
  • Dokumentieren Sie erbrachte Leistungen und Materialien sorgfältig als Grundlage für Gewährleistungsstreitigkeiten.
  • Vereinbaren Sie schriftliche Informations- und Aufklärungspflichten bei kosmetischen Behandlungen.
  • Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflicht-Tarife mit umfassenden Deckungskonzepten für Zahnarzt- und Ästhetikpraxen.

Quellen:

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