Die beitragsfreie Familienversicherung ist einer der wichtigsten Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der PKV. Für Ärzte, die freiwillig GKV-versichert sind, können Kinder und Ehepartner ohne eigenes oder nur geringes Einkommen ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden. In der PKV muss hingegen jedes Familienmitglied eine eigene Police abschließen.
Hintergrund
Die Familienversicherung in der GKV ist nach § 10 SGB V beitragsfrei, wenn das Familienmitglied kein oder nur geringes Einkommen hat (2024: maximal 505 Euro/Monat regelmäßig). Für Kinder gilt die Familienversicherung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Schulbesuch bis 23 und in Ausnahmefällen bis 25 Jahre. Der versicherte Arzt muss selbst GKV-Mitglied sein (pflichtversichert oder freiwillig). Für PKV-versicherte Ärzte ist die Familienversicherung nicht möglich: Jedes Familienmitglied braucht eine eigene PKV-Police. Bei einem Einkommen des Arzt-Ehegatten über der Beitragsbemessungsgrenze kann es günstiger sein, Kinder separat in der GKV zu versichern, wenn der andere Elternteil GKV-Mitglied ist. Die Familienversicherung ist ein entscheidender Faktor beim GKV-PKV-Vergleich für kinderreiche Arztfamilien.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Berechnen Sie beim GKV-PKV-Vergleich immer auch den Beitrag für Familienmitglieder in der PKV.
- Prüfen Sie, ob die beitragsfreie Familienversicherung bei Ihrem Familienmodell Kosten spart.
- Klären Sie rechtzeitig den Versicherungsstatus der Kinder beim Übergang in Berufsausbildung oder Studium.
- Prüfen Sie bei Wechsel zwischen GKV und PKV die Auswirkungen auf die Familienversicherung.
- Ärzteversichert berät zu GKV und PKV für Ärzte und findet die optimale Familienlösung.
Quellen:
- § 10 SGB V: Familienversicherung
- GKV-Spitzenverband: Familienversicherung
- Stiftung Warentest: GKV Familienversicherung
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