GKV-Wahltarife nach § 53 SGB V ermöglichen freiwillig GKV-versicherten Ärzten und anderen Versicherten, ihre Leistungen individuell anzupassen. Zu den wichtigsten Wahltarifen gehören der Selbstbehalt-Tarif (mit Beitragsrückerstattung bei geringen Leistungskosten) und der Kostenerstattungstarif (GOÄ-Abrechnung auch bei GKV-Versicherung). Für Ärzte kann insbesondere der Kostenerstattungstarif interessant sein.
Hintergrund
Wahltarife nach § 53 SGB V umfassen: Selbstbehalt (Versicherter übernimmt bestimmte Eigenkosten, bekommt dafür Beitragsrückerstattung), Beitragsrückerstattung (für ein Jahr ohne Leistungskosten), Kostenerstattung (Abrechnung nach GOÄ auch als GKV-Versicherter, ermöglicht privatärztliche Versorgung ohne PKV), Hausarztmodell (verpflichtende Inanspruchnahme des Hausarztes als Gate-Keeper mit Bonusprogramm) sowie Chronikerprogramme (DMP-Teilnahme). Für Ärzte, die freiwillig GKV-versichert sind und eine ähnliche Versorgungsqualität wie PKV-Versicherte wünschen, bietet der Kostenerstattungstarif die Möglichkeit, GOÄ-Rechnungen zu erhalten. Die GKV erstattet dann den GKV-Leistungsanteil, der Eigenanteil über den EBM-Wert hinaus bleibt beim Versicherten. Wahltarife haben eine Mindestbindungsdauer von einem Jahr.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob der Kostenerstattungstarif Ihrer GKV für privatärztliche Versorgung sinnvoll ist.
- Vergleichen Sie Beitragsrückerstattungstarife verschiedener GKV-Kassen anhand Ihrer Gesundheitsbiografie.
- Beachten Sie die Mindestbindungsfristen und Wechselmöglichkeiten.
- Ergänzen Sie GKV-Wahltarife durch private Zusatzversicherungen (Zahnzusatz, stationäre Zusatz).
- Ärzteversichert berät zur optimalen Krankenversicherungsstrategie für GKV-versicherte Ärzte.
Quellen:
- § 53 SGB V: Wahltarife in der GKV
- GKV-Spitzenverband: Wahltarife
- Stiftung Warentest: GKV-Wahltarife im Test
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