Eine Glasversicherung ist für jede Arztpraxis sinnvoll, in der großflächige Schaufensterscheiben, Glastüren, Vitrinen oder Glastrennwände vorhanden sind. Schäden durch Bruch entstehen schnell und sind ohne Versicherung teuer, da medizinische Praxen oft hochwertige Spezialgläser verwenden. Besonders gefährdet sind Praxen in Erdgeschosslage oder in belebten Einkaufsstraßen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Glasversicherungen decken Bruchschäden an Scheiben, Glastüren, Spiegel und Glastrennwände
- Standardmäßig ist Glasbruch in der Inhaltsversicherung oft nicht enthalten
- Praxen mit viel Glas (z. B. moderne Empfangstheken, Wartezimmertrennwände) haben erhöhten Bedarf
Ausführliche Antwort
Die Glasversicherung für die Arztpraxis ergänzt die klassische Praxisinhaltsversicherung. Abgedeckt werden in der Regel Schäden an Fensterscheiben, Glastüren, Glastrennwänden, Spiegeln sowie Glasvitrinen. Je nach Tarif können auch Beschriftungen auf Scheiben, Beleuchtungsanlagen aus Glas oder sanitäre Einrichtungen aus Glas mitversichert sein.
Die Kosten für eine Glasversicherung richten sich nach dem Versicherungswert der Glasflächen sowie dem Standort der Praxis. Für eine durchschnittliche Praxis mit ca. 20 bis 50 Quadratmetern Glasfläche liegen die Jahresprämien meist zwischen 80 und 300 Euro. Die Leistungen basieren auf den Allgemeinen Glasversicherungsbedingungen (AVB Glas).
Besonders relevant ist die Glasversicherung für Praxen mit moderner Innenarchitektur, die auf großzügige Glaskonstruktionen setzt, sowie für Praxen im Erdgeschoss mit Schaufensterfront. Auch zahnärztliche Praxen mit teuren Leuchtvitrinen für Zahnersatzproben oder Wartebereiche mit Glaswänden profitieren von diesem Schutz.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Niedergelassene Ärzte sollten prüfen, ob ihre bestehende Praxisinhaltsversicherung Glasbruch bereits mitabdeckt oder ob ein separater Baustein nötig ist. Oft fehlt dieser Schutz im Standardumfang. Ärzteversichert empfiehlt, die Policen regelmäßig zu überprüfen und offene Lücken durch einen spezialisierten Versicherungsmakler für Mediziner schließen zu lassen.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Bundesärztekammer – Praxisorganisation
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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