Eine GmbH-Gründung kann für Ärzte in bestimmten Situationen steuerlich attraktiv sein: Gewinne werden in der GmbH mit Körperschaftsteuer (15 Prozent) plus Solidaritätszuschlag besteuert, was bei hohem Einkommensteuersatz erhebliche Steuervorteile bringt, wenn Gewinne thesauriert werden. Allerdings verbieten standesrechtliche Regelungen in einigen Bundesländern die ärztliche Tätigkeit direkt in einer GmbH, weshalb alternative Strukturen wie die PartGmbB oder MVZ-GmbH genutzt werden.

Hintergrund

Ärztliche Tätigkeiten können nach Landesberufsordnung und Heilberufsgesetzen der Länder unterschiedlichen Einschränkungen bei der Wahl der Rechtsform unterliegen. Möglich sind jedoch: Verwaltungsgesellschaft (GmbH für nicht-ärztliche Managementleistungen), MVZ-GmbH (für das Medizinische Versorgungszentrum, erlaubt nach §§ 95 ff. SGB V), Vermögensverwaltende GmbH (für Praxis-Immobilien oder Wertpapiere) sowie Holding-Strukturen (GmbH & Co. KG). Der wesentliche Steuervorteil: Während Ärzte als Freiberufler ihren gesamten Gewinn im persönlichen Steuersatz (bis 45 Prozent) versteuern, zahlt eine GmbH nur 30 Prozent Gesamtsteuerbelastung auf Gewinne, die thesauriert werden. Bei Ausschüttung kommt noch Abgeltungsteuer (25 Prozent) dazu. Die Gründungskosten und laufende Verwaltungskosten einer GmbH betragen mehrere tausend Euro jährlich.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie mit einem Steuerberater und Fachanwalt für Arztrecht, welche GmbH-Strukturen für Ihre Situation und Ihr Bundesland zulässig sind.
  • Berechnen Sie den Break-even der GmbH-Gründung: Erst ab einem thesaurierten Gewinn von rund 200.000 bis 300.000 Euro lohnt sich der Aufwand meist.
  • Planen Sie Verwaltungskosten (Jahresabschluss, Steuerberatung, ggf. Notarkosten) realistisch ein.
  • Prüfen Sie die Auswirkungen einer GmbH auf Ihre BU-Absicherung und Versorgungswerks-Mitgliedschaft.
  • Ärzteversichert berät zur Absicherung in komplexen Unternehmensstrukturen und kann auf Steuerberater für Arzt-GmbH-Strukturen verweisen.

Quellen:

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