Gruppenversicherungen ermöglichen niedergelassenen Ärzten als Praxisinhaber, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern günstigere Konditionen für Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherungen über Kollektivtarife anzubieten. Besonders die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Gruppenunfallversicherungen können für Praxisteams steuerlich und wirtschaftlich attraktiv sein.
Hintergrund
Gruppenversicherungsverträge werden mit einem Versicherer für eine definierte Gruppe von Mitarbeitern abgeschlossen und bieten gegenüber Einzelverträgen Vorteile in Form von vereinfachter oder entfallender Gesundheitsprüfung (bei ausreichender Gruppengröße) und günstigeren Prämien. Für die bAV können Ärzte als Arbeitgeber Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei einbringen. Eine Gruppenunfallversicherung bietet Unfallschutz für alle Mitarbeiter zu deutlich geringeren Kosten als Einzelpolicen. Gruppenverträge für Krankentagegeld oder PKV-Zuschüsse stärken die Arbeitgeberattraktivität. Mindestgruppengröße für echte Gruppenrabatte liegt in der Regel bei 5 bis 10 Personen. Die BGW als gesetzliche Unfallversicherung für das medizinische Fachpersonal deckt berufliche Unfälle ab, ergänzt durch eine freiwillige Gruppenunfallversicherung.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Prüfen Sie, ob Ihre Praxisgröße ausreicht, um von Gruppenversicherungskonditionen zu profitieren.
- Nutzen Sie bAV-Gruppenverträge als steuerlich geförderte Mitarbeiterbindungsmaßnahme.
- Schließen Sie eine Gruppenunfallversicherung ab, die auch außerberufliche Unfälle abdeckt.
- Kommunizieren Sie Gruppenversicherungsleistungen im Rahmen des Employer Branding aktiv.
- Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu Gruppenversicherungen und bAV-Konzepten für das Praxisteam.
Quellen:
- § 3 Nr. 63 EStG: Steuerfreie bAV-Beiträge
- BGW: Gesetzliche Unfallversicherung im Gesundheitswesen
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft: bAV
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