Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind außergerichtliche Schlichtungseinrichtungen, bei denen Patienten Behandlungsfehlervorwürfe prüfen lassen können. Ein positiver Bescheid der Gutachterkommission (Behandlungsfehler festgestellt) erhöht den Druck auf den Haftpflichtversicherer zur Regulierung, hat aber keine bindende rechtliche Wirkung. Für Ärzte bieten Gutachterkommissionsverfahren eine strukturierte außergerichtliche Alternative zu Klageverfahren.
Hintergrund
In Deutschland existieren 15 Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Landesärztekammern. Das Verfahren ist für den Patienten kostenlos und dauert in der Regel 12 bis 24 Monate. Der Arzt wird vom Verfahren informiert und kann Stellung nehmen. Schließt die Kommission einen Behandlungsfehler aus, ist das für den Patienten keine abschließende Entscheidung: Er kann dennoch klagen. Schließt die Kommission einen Fehler ein, ist das häufig Anlass für eine außergerichtliche Einigung über den Haftpflichtversicherer. Ärzte sollten die Informationsschreiben der Gutachterkommission immer sofort ihrem Berufshaftpflichtversicherer weiterleiten, da dieser das Verfahren begleitet. Das Gutachterkommissionsverfahren ist für Ärzte in der Regel weniger belastend als ein Zivilrechtsverfahren.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Leiten Sie Informationsschreiben der Gutachterkommission sofort an Ihren Berufshaftpflichtversicherer weiter.
- Erstellen Sie eine vollständige Stellungnahme zum Verfahren mit Ihrer Berufshaftpflicht.
- Dokumentieren Sie alle Behandlungsschritte lückenlos in der Patientenakte für den Fall eines Verfahrens.
- Unterschätzen Sie Gutachterkommissionsverfahren nicht: Sie können Präzedenzwirkung für spätere Klageverfahren haben.
- Ärzteversichert stellt sicher, dass Ihre Berufshaftpflichtversicherung Gutachterkommissionsverfahren vollständig begleitet.
Quellen:
- Bundesärztekammer: Gutachterkommissionen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Haftungsrecht
- Behandlungsfehlerstatistik der Bundesärztekammer
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