Haftpflichtversicherung ist für Ärzte auf mehreren Ebenen relevant: Die Berufshaftpflichtversicherung (auch Arzthaftpflicht) deckt Schäden aus ärztlichen Behandlungsfehlern, die Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden durch den Praxisbetrieb und die private Haftpflichtversicherung sichert den Arzt als Privatperson ab. Alle drei Versicherungen sind für niedergelassene Ärzte unverzichtbar, für angestellte Ärzte mindestens die Berufs- und Privathaftpflicht.

Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für alle ärztlich tätigen Personen durch die Berufsordnungen der Ärztekammern und in vielen Bundesländern per Heilberufsgesetz vorgeschrieben. Empfohlene Deckungssummen: mindestens 3 bis 5 Millionen Euro für nicht-operative Fächer, 5 bis 10 Millionen Euro für operative Fächer und bis zu 15 Millionen Euro für Geburtshelfer. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die durch den Praxisbetrieb entstehen (z.B. Patientenfall in der Praxis, Schäden durch Mitarbeiter), und ist für alle Praxisinhaber Pflicht. Die Privathaftpflicht schützt Ärzte als Privatpersonen, z.B. bei Schäden im Haushalt oder beim Sport. Besonders wichtig ist die Nachhaftung der Berufshaftpflicht, die auch nach Berufsaufgabe noch geltend gemachte Schadensansprüche abdeckt.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Prüfen Sie Ihre Deckungssumme regelmäßig und erhöhen Sie diese bei steigendem Haftungsrisiko (z.B. neue Eingriffe).
  • Schließen Sie Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht und Privathaftpflicht in einem abgestimmten Konzept ab.
  • Achten Sie auf ausreichende Nachhaftung und gegebenenfalls weltweiten Geltungsbereich.
  • Melden Sie jeden potenziellen Schadensfall sofort Ihrem Versicherer, auch bei Unsicherheit.
  • Ärzteversichert vergleicht Haftpflichtversicherungen für Ärzte aller Fachrichtungen und findet die optimale Deckung.

Quellen:

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