HNO-Praxen haben besondere Anforderungen im Vergleich zu anderen Arztpraxen: Die notwendige Geräteausstattung umfasst HNO-Behandlungseinheiten, Audiologiegeräte (Audiometrie, Impedanzmessung), Endoskopiesysteme und ggf. Schlafdiagnostik-Ausrüstung. Die Investitionskosten für eine vollausgestattete HNO-Praxis liegen typischerweise zwischen 120.000 und 350.000 Euro. Spezifische Abrechnungsmöglichkeiten und IGeL-Leistungen bieten überdurchschnittliche Umsatzpotenziale.

Hintergrund

HNO-Ärzte rechnen nach EBM und GOÄ ab, wobei audiologische Untersuchungen, Operationen am Ohr, Nase und Rachen sowie schlaflaborfreie Schlafdiagnostik spezifische Abrechnungsziffern darstellen. IGeL-Leistungen wie erweiterte Audiometrie, Tinnitus-Diagnostik oder ästhetische Eingriffe (z.B. Nasenkorrektur) können den Umsatz erheblich steigern. Hygienevorschriften sind besonders bei Endoskopien und ambulanten Operationen relevant: DGUV-Vorschriften und RKI-Empfehlungen zu sterilen Endoskopen müssen eingehalten werden. Die Berufshaftpflicht muss HNO-spezifische Eingriffe (Nasenoperationen, Ohr-OPs) explizit abdecken. HNO-Praxen mit operativem Schwerpunkt benötigen eine höhere Deckungssumme als konservativ tätige Praxen.

Praktische Hinweise für HNO-Ärzte

  • Investieren Sie in qualitativ hochwertige Audiologiegeräte und Endoskopiesysteme für ein breites Leistungsspektrum.
  • Überprüfen Sie die EBM-Abrechnungsmöglichkeiten für audiologische Sonderprogramme und schlaflaborfreie Schlafapnoe-Diagnostik.
  • Halten Sie Hygienesysteme für Endoskope konsequent nach RKI-Empfehlungen ein und dokumentieren Sie diese.
  • Passen Sie die Berufshaftpflicht auf das operative Spektrum Ihrer Praxis an.
  • Ärzteversichert berät HNO-Ärzte zu einer fachspezifischen Versicherungsabsicherung und BU-Schutz.

Quellen:

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