Eine Holding-Struktur lohnt sich für Ärzte, die erhebliche Gewinne erzielen und diese steueroptimiert ansparen oder reinvestieren möchten. Die typische Struktur besteht aus einer Arzt-GmbH als operativer Gesellschaft und einer Holding-GmbH, die die Gewinne der Arzt-GmbH mit nur ca. 1,5 Prozent effektiver Körperschaftsteuer vereinnahmt. Dieses Modell setzt eine sorgfältige Planung voraus und eignet sich vor allem für selbstständige Ärzte mit hohen Nettogewinnen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Eine Holding-Struktur ist steuerlich attraktiv, wenn der Arzt regelmäßig Gewinne thesaurieren möchte, die er nicht sofort für den Lebensunterhalt benötigt
- Dividenden von Tochtergesellschaften an die Holding sind nach § 8b KStG zu 95 Prozent steuerfrei
- Der Aufbau und die Pflege einer Holding-Struktur erzeugen erhebliche Kosten für Steuerberatung, Buchhaltung und ggf. Notar
Ausführliche Antwort
Der steuerliche Vorteil einer Holding-Struktur entsteht durch die sogenannte Schachtelprivilegierung nach § 8b KStG: Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft von einer anderen Kapitalgesellschaft erhält, an der sie zu mindestens 10 Prozent beteiligt ist, sind zu 95 Prozent steuerfrei. Damit beträgt die effektive Steuerbelastung auf thesaurierte Gewinne nur ca. 1,5 Prozent statt 40 bis 45 Prozent bei Vollausschüttung als Privatperson.
Die Voraussetzungen für eine Arzt-GmbH sind je nach Bundesland unterschiedlich: In vielen Ländern ist die Arzt-GmbH (PLLC oder Partnerschaft mit beschränkter Haftung) erlaubt, unterliegt aber den berufsrechtlichen Beschränkungen der Ärztekammern. Nicht jede ärztliche Tätigkeit kann in eine GmbH eingebracht werden, insbesondere Kassenarztzulassungen sind personengebunden.
Das Modell eignet sich für Ärzte ab einem Jahresgewinn von ca. 200.000 Euro, wenn ein erheblicher Teil dauerhaft angespart und investiert werden soll. Die jährlichen Verwaltungskosten einer Holding (2.000 bis 5.000 Euro) müssen eingerechnet werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Holding-Strukturen für Ärzte erfordern immer eine individuelle steuerrechtliche und berufsrechtliche Prüfung. Ärzteversichert koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit zwischen spezialisierten Steuerberatern und gibt Hinweise auf Versicherungsfragen, die bei einer GmbH-Struktur entstehen (D&O-Versicherung, Betriebshaftpflicht der GmbH).
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet – § 8b KStG
- Bundesfinanzministerium – Körperschaftsteuer
- Bundesärztekammer – Arztrecht und GmbH
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →