Zahnarztpraxen unterliegen strengen Hygieneanforderungen, die durch RKI-Empfehlungen, Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt sind. Die korrekte Aufbereitung von Instrumenten, der Umgang mit Abfällen und die persönliche Schutzausrüstung sind Kernelemente eines wirksamen Hygienemanagements. Verstöße können bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt zu Bußgeldern und Betriebsunterbrechungen führen.

Hintergrund

Zentrale RKI-Dokumente für Zahnarztpraxen sind: die RKI-Richtlinie zur Händehygiene, die Empfehlung zur Aufbereitung von Medizinprodukten in Zahnarztpraxen und die Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen. Zahnärztliche Instrumente werden nach dem Risikostufenprinzip (unkritisch, semikritisch, kritisch) aufbereitet. Kritische Instrumente (in Körperhöhlen eindringende Instrumente, z.B. Bohrer) müssen steril sein und entweder als Einmalinstrument verwendet oder im Autoklaven sterilisiert werden. Der Hygieneplan muss schriftlich vorliegen, regelmäßig aktualisiert werden und für das gesamte Praxisteam verbindlich sein. Regelmäßige Hygieneschulungen des Personals sind Pflicht. Beim Auftreten von nosokomialen Infektionen besteht eine Meldepflicht nach § 6 IfSG.

Praktische Hinweise für Zahnärzte

  • Erstellen und aktualisieren Sie einen praxisspezifischen Hygieneplan nach aktuellen RKI-Empfehlungen.
  • Schulen Sie Ihr Team mindestens einmal jährlich zu Hygienemaßnahmen und dokumentieren Sie dies.
  • Überprüfen Sie die Aufbereitungsqualität regelmäßig durch externe Hygieneaudits.
  • Benennen Sie eine hygienebeauftragte Person in der Praxis.
  • Ärzteversichert berät zu Haftpflichtrisiken aus Hygienemängeln und Betriebsunterbrechungsversicherung.

Quellen:

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