Hygienemanagement ist in Arztpraxen sowohl aus ethischen Gründen als auch rechtlich verpflichtend. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Landesgesetze verpflichten Praxisinhaber zur Umsetzung effektiver Hygienemaßnahmen. Mängel im Hygienemanagement können zu nosokomialen Infektionen führen, Haftungsansprüche auslösen und bei Kontrollen Bußgelder verursachen.

Hintergrund

Kernelemente des Hygienemanagements in Arztpraxen sind: schriftlicher Hygieneplan (Pflicht nach IfSG und Hygienerecht der Länder), regelmäßige Händehygiene nach WHO-Standard (5 Momente), Flächendesinfektion nach RKI-Empfehlungen, korrekte Aufbereitung von Medizinprodukten nach MPBetreibV, sachgerechte Entsorgung medizinischer Abfälle (Abfallschlüssel 18 01 03), Schutzausstattung für Personal (Einmalhandschuhe, Masken, Schutzkittel), Impfungen des medizinischen Personals (Hepatitis B, Influenza, COVID-19) sowie regelmäßige Hygieneschulungen. Der Hygieneplan muss praxisspezifisch sein und alle Hygienemaßnahmen dokumentieren. Externe Hygienefachkräfte können bei der Erstellung und Auditierung helfen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Erstellen Sie einen schriftlichen, aktualisierten Hygieneplan nach aktuellen RKI-Empfehlungen.
  • Schulen Sie alle Mitarbeiter regelmäßig zu Hygienestandards und dokumentieren Sie die Schulungen.
  • Überprüfen Sie die Händedesinfektionsmittelverbrauchsmengen als Qualitätsindikator für die Hygienepraxis.
  • Beauftragen Sie bei Unsicherheiten eine externe Hygienefachkraft für Beratung und Audit.
  • Ärzteversichert berät zu Haftpflichtrisiken aus Hygienemängeln und Berufshaftpflicht-Deckungsschutz.

Quellen:

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