Die Inhaltsversicherung für Arztpraxen schützt das bewegliche Betriebsvermögen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Angesichts hochwertiger medizinischer Geräte, sensibler IT-Systeme und teurer Praxiseinrichtung ist ein ausreichender Versicherungsschutz für jeden Praxisinhaber unerlässlich. Unterversicherung ist ein häufiger Fehler, der im Schadensfall zu erheblichen Eigenanteilen führt.

Hintergrund

Die Inhaltsversicherung gehört zur gewerblichen Sachversicherung und deckt in der Regel folgende Gegenstände ab: Praxiseinrichtung (Behandlungsstühle, Empfangstresen, Wartezimmermöbel), medizinisch-technische Geräte (Ultraschall, EKG, Röntgen, Laser), EDV-Ausstattung (PVS-Server, Workstations, Tablets), Waren und Verbrauchsmaterialien sowie Bargeld und Wertpapiere (begrenzt). Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert aller versicherten Gegenstände entsprechen, da Zeitwertbasis im Schadensfall zu Unterdeckung führt. Für eine durchschnittliche Allgemeinpraxis sind Versicherungssummen zwischen 80.000 und 200.000 Euro üblich, bei technisch hochgerüsteten Fachpraxen deutlich mehr. Wichtige Erweiterungen sind: Elektronikversicherung für Gerätebruch und Kurzschluss, Betriebsunterbrechungsversicherung bei Geräteausfall, All-Risk-Deckung statt Einzelgefahren. Der Versicherungswert sollte jährlich an Neuanschaffungen angepasst werden, um Unterversicherung zu vermeiden.

Praktische Hinweise für Ärzte

  • Erfassen Sie alle Praxisgegenstände in einem aktuellen Inventarverzeichnis als Grundlage für die Versicherungssumme.
  • Wählen Sie Neuwertentschädigung statt Zeitwert, um im Schadensfall gleichwertigen Ersatz zu erhalten.
  • Schließen Sie Elektronikversicherung für technische Geräte separat oder als Erweiterung ab.
  • Passen Sie die Versicherungssumme bei jeder größeren Geräteinvestition an.
  • Ärzteversichert berät zu maßgeschneiderten Praxisversicherungskonzepten inklusive Inhaltsversicherung für Arztpraxen.

Quellen:

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