Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG ist ein wirkungsvolles Steuersparprogramm für niedergelassene Ärzte, die in den nächsten drei Jahren größere Investitionen planen. Er erlaubt, bis zu 50 Prozent der geplanten Investitionssumme vorab vom Gewinn abzuziehen und damit die Steuerlast im laufenden Jahr zu senken. Wer ihn kennt und nutzt, kann erhebliche Liquidität schonen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- IAB ermöglicht bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vorab steuerlich abzuziehen
- Maximaler IAB seit 2021: 200.000 Euro (neue Grenze nach dem Jahressteuergesetz 2020)
- Investition muss innerhalb von 3 Jahren nach Abzugsjahr tatsächlich erfolgen, sonst Rückgängigmachung mit Zinsen
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Ärzte mit einem Jahresgewinn bis 200.000 Euro (bei EÜR) können den IAB nutzen, um geplante Investitionen steuerlich vorwegzunehmen. Beispiel: Ein Dermatologe plant die Anschaffung eines Lasers für 80.000 Euro im Jahr 2026. Er kann im Jahr 2024 bereits 40.000 Euro (50 Prozent) als IAB vom Gewinn abziehen, ohne die Investition schon getätigt zu haben. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent spart das sofort 16.800 Euro Steuern.
Im Jahr der Anschaffung muss der IAB aufgelöst werden: Der Betrag wird den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts hinzugerechnet oder direkt wieder als Ertrag gebucht. Gleichzeitig sind 40 Prozent der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr als Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG absetzbar, was die Steuerlast weiter senkt. Wer den IAB bildet, aber nicht investiert, muss ihn rückgängig machen, was Nachzahlungszinsen von 1,8 Prozent jährlich auslöst.
Der IAB eignet sich besonders für Ärzte, die in einem Jahr mit außerordentlich hohem Gewinn (z.B. nach Praxisveräußerung oder besonders gutem Quartal) eine Spitzensteuerlast abbauen wollen. Auch bei geplanter Praxisnachfolge kann der IAB sinnvoll eingesetzt werden, um Investitionen vor der Übergabe noch steueroptimiert zu tätigen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten den IAB nur in Abstimmung mit ihrem Steuerberater nutzen, da eine ungeplante Nicht-Investition erhebliche steuerliche Nachteile hat. Ärzteversichert empfiehlt, geplante Investitionen in medizintechnische Geräte frühzeitig zu planen und die Finanzierung inkl. Leasing- oder Mietkaufoptionen in die Gesamtkalkulation einzubeziehen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – EStG § 7g Investitionsabzugsbetrag
- Gesetze im Internet – EStG § 7g
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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