Kapitalanlagen zur Altersvorsorge sind für jeden Arzt sinnvoll, dessen Versorgungswerk-Rente allein den gewohnten Lebensstandard im Alter nicht sichern kann. Das gilt besonders für Mediziner mit hohem Einkommen, da das Versorgungswerk nur bis zur Höchstbeitragsbemessungsgrenze greift. Eine private Kapitalanlage schließt diese Lücke und schafft finanzielle Unabhängigkeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Versorgungswerke ersetzen in der Regel nur 50 bis 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes
- Niedrigzinsphasen haben klassische Lebensversicherungen als Anlageinstrument geschwächt
- Breit gestreute Kapitalanlagen (ETF, Immobilien, Fondsgebundene Rente) bieten langfristig attraktive Renditen
Ausführliche Antwort
Ärzte sind durch ihre Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk bereits in einem Pflichtsystem der Altersvorsorge. Allerdings werden die Rentenzahlungen des Versorgungswerks bei hohen Einkommen oft nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu erhalten. Kapitalanlagen füllen diese Lücke. Gängige Instrumente sind ETF-Sparpläne, Fondspolicen (fondsgebundene Rentenversicherung), Immobilien oder auch thesaurierende Aktien-ETFs nach dem Motto "Buy and Hold".
Bei der Kapitalanlage zur Altersvorsorge gilt der Grundsatz der Diversifikation: Kein einzelnes Anlageprodukt sollte die Altersvorsorge dominieren. Indexfonds (ETFs) auf breite Weltindizes wie MSCI World oder FTSE All-World erzielen langfristig Renditen von ca. 6 bis 8 Prozent pro Jahr und eignen sich für Anleger mit 10 bis 30 Jahren Anlagehorizont. Immobilien bieten zusätzlichen Inflationsschutz, erfordern aber höheren Verwaltungsaufwand.
Steuerlich interessant ist die Nutzung von fondsgebundenen Rentenversicherungen: Gewinne innerhalb des Versicherungsmantels wachsen steuerfrei, und nur 50 Prozent der Auszahlungen sind im Rentenalter steuerpflichtig. Im Vergleich dazu unterliegen ETF-Gewinne außerhalb eines Versicherungsmantels der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Vor dem Start einer Kapitalanlage zur Altersvorsorge sollte die bestehende Absicherung (Berufsunfähigkeit, Haftpflicht, Krankenversicherung) vollständig sein. Ärzteversichert empfiehlt, Kapitalanlagen stets mit einem unabhängigen Berater zu planen, der keine Produktprovisionen erhält, damit die Anlageempfehlung wirklich auf den individuellen Bedarf abgestimmt ist.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium – Steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen
- GDV – Private Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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