Die Konsiliar-Abrechnung betrifft Ärzte, die andere Ärzte zur Mitbehandlung oder Beratung eines gemeinsamen Patienten hinzuziehen. Konsiliarische Leistungen sind im EBM über die GOP 01600 ff. abrechnungsfähig und können für spezialisierte Fachärzte eine wichtige Einnahmequelle darstellen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Konsiliarleistungen nach EBM GOP 01600 (schriftlicher Konsiliarbericht) abrechnungsfähig
- Telekonsilium (telefonisch oder per Video) ist seit 2019 über GOP 01670 ff. abrechenbar
- Konsilium ist abrechenbar für Fachärzte, die von einem anderen Arzt hinzugezogen werden
Ausführliche Antwort
Die Konsiliar-Abrechnung ist relevant für alle Fachärzte, die im Rahmen der Mitbehandlung hinzugezogen werden: Neurologie, Kardiologie, Psychiatrie, Innere Medizin und viele weitere Fachgruppen. Ein Konsiliarbericht wird erstellt, wenn ein behandelnder Arzt einen Spezialisten zur Beurteilung eines Patienten bittet, ohne dass der Patient selbst in dessen Praxis kommt.
Die GOP 01600 (Konsilbericht an den Hausarzt/überweisenden Arzt) wird mit ca. 4 bis 6 Euro bewertet und ist damit eine verhältnismäßig gering vergütete Leistung. Für Telekonsilium via Video (GOP 01670 ff.) gibt es höhere Bewertungen. Trotz der niedrigen Einzelvergütung können Ärzte mit hohem Zuweiservolumen im Konsiliarbereich mehrere Tausend Euro pro Quartal über diese Positionen abrechnen.
Wichtig: Das Konsilium ist immer an eine klare Fragestellung geknüpft und muss schriftlich dokumentiert werden. Der Bericht geht an den überweisenden Arzt und wird im Patientendossier abgelegt. Konsillarische Videokonsultationen erfordern dieselbe technische Zertifizierung wie reguläre Videosprechstunden (KBV-zertifizierter Anbieter).
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Fachärzten mit regelmäßiger Konsiliar-Tätigkeit, die Berufshaftpflicht auf den Konsilbereich zu prüfen, insbesondere wenn das Konsilium ohne direkten Patientenkontakt stattfindet. Schäden aus schriftlichen Konsiliargutachten können haftungsrechtliche Relevanz haben.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM Konsil
- GKV-Spitzenverband – Telekonsil
- Bundesärztekammer – Konsil und Überweisungsrecht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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