KV-Abrechnung ist für alle Vertragsärzte und Vertragsärztinnen Pflicht, die im System der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Sie bildet die Grundlage für die Honorarzahlung durch die Kassenärztliche Vereinigung und ist komplex geregelt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Alle zugelassenen Vertragsärzte rechnen quartalsweise gegenüber der KV ab
- Die Abrechnung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
- Fehler in der Abrechnung können zu Rückforderungen und Regressverfahren führen
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung nach § 86 SGB V sind verpflichtet, ihre erbrachten Leistungen quartalsweise an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) zu übermitteln. Die Abrechnung erfolgt elektronisch über das Praxisverwaltungssystem (PVS) und die standardisierten KBV-Schnittstellen. Grundlage ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der für jede Leistung eine Punktzahl festlegt, die mit dem regionalen Orientierungswert multipliziert wird.
Das KV-Abrechnungssystem kennt Budgets und Fallwerte: Überschreitungen führen nicht zu höherer Vergütung, sondern zur Kürzung des Fallwerts. Für Ärzte ist es daher wichtig, die Regelleistungsvolumina (RLV) und die individuellen Gesamtvolumina (IGV) ihrer KV zu kennen. Die KV veröffentlicht quartalsweise Honorarbescheide mit detaillierten Erklärungen.
Typische Fehler in der KV-Abrechnung sind: doppelte Abrechnung von Leistungen, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, falsche Ziffernkombinationen und fehlende Diagnoseangaben. Diese können bei Prüfungen der KV oder der Krankenkassen zu Rückforderungen führen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Niedergelassene Ärzte sollten ihre KV-Abrechnung regelmäßig durch einen versierten Praxisberater oder Steuerberater mit KV-Erfahrung prüfen lassen. Ärzteversichert empfiehlt darüber hinaus, eine Praxis-Rechtsschutzversicherung zu haben, die Regressabwehrkosten in KV-Verfahren abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- EBM – Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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