Locum-Tenens-Ärzte sind Vertretungsärzte, die vorübergehend die Stelle eines anderen Arztes (z. B. bei Urlaub, Krankheit oder Elternzeit) übernehmen. In Deutschland wächst dieses Modell unter dem Begriff "Honorararzt" oder "Vertretungsarzt". Der Versicherungsschutz dieser Ärzte ist ein häufig unterschätztes Thema.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Locum-Tenens-Ärzte sind in der Regel nicht automatisch durch die Haftpflicht der vertretenen Praxis oder Klinik abgesichert
  • Eine eigene Berufshaftpflicht für Vertretungsärzte ist unerlässlich und kostet je nach Fachrichtung 500 bis 2.500 Euro jährlich
  • Bei regelmäßiger Locum-Tätigkeit kann auch eine All-Risk-Berufshaftpflicht sinnvoll sein, die verschiedene Fachgebiete und Einrichtungen abdeckt

Ausführliche Antwort

Wer als Locum-Tenens-Arzt in einer Praxis oder Klinik tätig ist, ohne dort angestellt zu sein, agiert in der Regel als Selbstständiger. Das bedeutet: Der Haftpflichtschutz der aufnehmenden Einrichtung gilt grundsätzlich nur für deren eigene Mitarbeiter. Locum-Ärzte, die ohne eigene Berufshaftpflicht tätig werden, riskieren im Schadensfall eine persönliche Haftung ohne Versicherungsdeckung.

Eine eigene Berufshaftpflicht für Locum-Ärzte kann als Jahresvertrag oder für einzelne Einsätze abgeschlossen werden. Wichtig ist dabei, dass das gesamte Leistungsspektrum der vertretenen Stelle abgedeckt ist, da ein Locum-Arzt in der Regel die gleichen Behandlungen wie der reguläre Stelleninhaber übernimmt. Manche Fachrichtungen (z. B. Anästhesie, Chirurgie) erfordern deutlich höhere Deckungssummen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Locum-Ärzte sollten vor jedem neuen Einsatz klären, ob die aufnehmende Einrichtung eine zusätzliche Deckung mitbringt oder ob die eigene Police ausreicht. Ärzteversichert bietet flexible Berufshaftpflicht-Lösungen für Vertretungsärzte mit verschiedenen Fachrichtungen und Einsatzfrequenzen.

Quellen und weiterführende Informationen

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