Medizinische Fachangestellte (MFA) sind das Rückgrat jeder Arztpraxis. Ihre regelmäßige Fortbildung ist nicht nur gesetzlich vorgesehen, sondern entscheidet über die Qualität der Patientenversorgung und die Wettbewerbsfähigkeit der Praxis. Arbeitgeber und Mitarbeiter profitieren von gezielter Förderung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- MFA sind nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Fortbildung verpflichtet, Arbeitgeber zur Freistellung
- Förderfähige Qualifikationen: Praxismanagerin, Diabetesassistentin, Veropharm-Zertifikate
- Kosten der Fortbildung sind für die Praxis steuerlich absetzbar (Betriebsausgabe)
Ausführliche Antwort
MFA-Fortbildungen stärken die Praxisqualität und erhöhen die Mitarbeiterbindung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) legt die Grundlagen für die Weiterqualifikation, und die Bundesärztekammer sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten zertifizierte Fortbildungsprogramme an. Besonders gefragt sind: das Qualifikationsprofil "Nichtärztliche Praxisassistentin" (NäPA/VERAH) für Hausarztpraxen, das Tätigkeiten wie Hausbesuche und Wundversorgung delegierbar macht, und spezialisierte Zertifikate für Diabetesversorgung oder Wundmanagement.
Für die Förderung von MFA-Weiterbildungen kommen folgende Quellen infrage: Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, "Aufstiegs-BAföG") für aufwendige Aufstiegsfortbildungen, Bundesagentur für Arbeit bei Umschulungen oder Qualifikationsmaßnahmen, sowie KV-eigene Programme: Viele KVen bezuschussen Fortbildungen von Praxispersonal direkt. Die Praxis kann Fortbildungskosten als Betriebsausgaben absetzen, der MFA entsteht kein Nachteil.
Arbeitgeber, die in MFA-Fortbildung investieren, profitieren durch niedrigere Fluktuation: Fachkräftemangel im Gesundheitswesen macht gut ausgebildete MFA zu begehrten Arbeitskräften.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxisinhaber, die MFA zur VERAH-Qualifikation anmelden, sollten die erweiterten Tätigkeiten in der Haftpflichtversicherung anmelden, da VERAH-Assistentinnen delegierte ärztliche Tätigkeiten ausüben. Ärzteversichert prüft, ob die bestehende Praxishaftpflicht delegierte Leistungen einschließt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Delegation und VERAH
- Bundesministerium für Bildung – Aufstiegsfortbildungsförderung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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