Jeder niedergelassene Arzt, der Praxisräume mietet, muss in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Die gesetzlich mögliche Kaution beträgt bei Gewerberaummietverträgen bis zu sechs Monatsmieten, in der Praxis werden häufig drei bis sechs Monatsmieten vereinbart. Eine Kautionsversicherung oder Bankbürgschaft kann die Liquidität der Praxis schonen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für Gewerberaum gilt keine gesetzliche Kautionsobergrenze (anders als im Wohnraummietrecht: drei Monatsmieten)
  • Kautionsbetrag ist steuerlich als Betriebsausgabe nicht sofort absetzbar, sondern als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu behandeln
  • Alternativen zur Barkautionzahlung: Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung

Ausführliche Antwort

Praxisräume werden gewerblich gemietet, weshalb das Gewerberaummietrecht gilt und die Kaution nicht auf drei Monatsmieten begrenzt ist. Vermieter von Praxisräumen verlangen häufig Kautionen von drei bis sechs Monatsmieten, teilweise auch darüber, besonders bei teuren Praxisräumen in Innenstadtlagen oder bei Praxisneueinrichtungen ohne Bonität. Bei einer Praxismiete von 3.000 Euro monatlich beläuft sich eine Kaution von sechs Monatsmieten auf 18.000 Euro, die zunächst nicht für Investitionen zur Verfügung steht.

Eine kostengünstigere Alternative ist die Bankbürgschaft: Die Hausbank des Arztes bürgt gegenüber dem Vermieter für die Kaution gegen eine jährliche Bürgschaftsprovision von 0,5 bis 2,0 Prozent der Bürgschaftssumme. Bei 18.000 Euro Bürgschaft kostet das 90 bis 360 Euro jährlich. Die Bankbürgschaft setzt eine ausreichende Bonität voraus. Eine Mietkautionsversicherung funktioniert ähnlich: Der Versicherer übernimmt die Bürgschaft gegen eine Jahresprämie von 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme, was teurer ist als eine Bankbürgschaft, aber ohne Kreditprüfung auskommt.

Steuerlich ist die Barkautionszahlung kein sofortiger Betriebsausgabenabzug: Der Betrag wird als Forderung gegenüber dem Vermieter aktiviert und erst bei Rückzahlung oder Verfall neutralisiert. Die Bürgschaftsprovision hingegen ist direkt als Betriebsausgabe absetzbar.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Niedergelassene Ärzte sollten vor Unterzeichnung des Mietvertrages die Kautionshöhe und die Verwertungsvoraussetzungen genau prüfen. Ärzteversichert empfiehlt, gleichzeitig eine Rechtsschutzversicherung für Mietrechtsstreitigkeiten abzuschließen, da Auseinandersetzungen über die Kautionsrückzahlung am Ende eines Mietverhältnisses häufig vorkommen.

Quellen und weiterführende Informationen

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