Niedergelassene Ärzte als Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle abzusichern. Darüber hinaus bieten freiwillige Leistungen wie betriebliche Altersversorgung und Gruppenunfallversicherung erhebliche Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft ist Pflicht für alle Angestellten
  • Betriebliche Altersversorgung ist ein wirksames Instrument zur Mitarbeiterbindung
  • Gruppenunfallversicherung schützt auch im privaten Bereich und ist ein günstiges Zusatzleistungspaket

Ausführliche Antwort

Jede Arztpraxis mit Angestellten ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden. Der Beitrag richtet sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse. MFA und Arzthelferinnen zählen zur Gefahrklasse 3 bis 5, was Jahresbeiträge von etwa 300 bis 600 Euro pro Vollzeitstelle ergibt.

Darüber hinaus können Praxisinhaber ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung anbieten, entweder über Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse. Seit 2019 sind Arbeitgeber bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen verpflichtet, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss beizusteuern. Dies ist steuerlich attraktiv und stärkt die Attraktivität der Praxis als Arbeitgeber.

Eine Gruppenunfallversicherung kostet für eine Praxis mit fünf Mitarbeitern typischerweise unter 500 Euro pro Jahr und deckt Unfälle auch im Freizeitbereich ab. Ergänzend lohnt sich eine Schlüsselkraftversicherung, die den finanziellen Verlust absichert, wenn eine unersetzliche Fachkraft länger ausfällt.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Praxisinhaber sollten prüfen, ob die BGW-Beiträge korrekt berechnet sind und ob freiwillige Zusatzleistungen steuerlich optimal eingesetzt werden. Ärzteversichert berät zu sinnvollen Paketen, die den Verwaltungsaufwand minimieren und gleichzeitig die Bindung von qualifiziertem Praxispersonal stärken.

Quellen und weiterführende Informationen

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