Jede Arztpraxis als Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Darüber hinaus können Praxisinhaber freiwillige Zusatzlösungen einrichten, um Versorgungslücken zu schließen.
Hintergrund
Die gesetzliche Unfallversicherung über die BGW ist Pflicht für alle Beschäftigten einer Arztpraxis, vom MFA bis zur Reinigungskraft. Sie greift bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und anerkannten Berufskrankheiten. Die Beiträge trägt allein der Arbeitgeber. Die Leistungen umfassen Heilbehandlung, Rehabilitation und Rente bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit. Wichtig: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt keine Entschädigung für Unfälle in der Freizeit.
Eine freiwillige betriebliche Unfallversicherung schließt genau diese Lücke. Sie kann als Gruppenvertrag für alle Praxismitarbeiter abgeschlossen werden und leistet auch bei Freizeitunfällen. Viele Praxisinhaber nutzen sie als Benefit zur Mitarbeiterbindung, denn qualifiziertes Personal ist in der Gesundheitsbranche schwer zu finden.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Melden Sie jeden neuen Mitarbeiter unverzüglich bei der BGW an, um Bußgelder zu vermeiden.
- Prüfen Sie, ob Ihre Praxis ausreichend gegen Berufskrankheiten wie Nadelstichverletzungen oder Latexallergien abgesichert ist.
- Eine freiwillige Gruppenunfallversicherung für alle Mitarbeiter kostet oft weniger als 10 Euro pro Person und Monat.
- Dokumentieren Sie alle Arbeitsunfälle im Verbandbuch und melden Sie meldepflichtige Unfälle (ab 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit) fristgerecht an die BGW.
- Sprechen Sie mit Ärzteversichert über maßgeschneiderte Rahmenverträge für Praxisteams, die gesetzliche Pflicht und freiwilligen Schutz sinnvoll kombinieren.
Quellen:
- BGW: Gesetzliche Unfallversicherung für das Gesundheitswesen
- BMAS: Gesetzliche Unfallversicherung
- KBV: Arbeitsschutz in der Arztpraxis
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